Grüne für soziale Gerechtigkeit: Sanktionsmoratorium
Die Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Die verschärften Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren, die bis zur Obdachlosigkeit führen können, wollen wir unverzüglich abschaffen. Die von Schwarz-Gelb durchgesetzte Anrechnung des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II benachteiligt einkommensarme Familien. Bei der von uns angestrebten Neuordnung der familienpolitischen Leistungen wollen wir diese Ungerechtigkeit beseitigen und die Anrechnung des Elterngeldes wieder rückgängig machen. Unser Ziel ist eine Grundsicherung, die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setzt. Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich um eine eigenständige Existenzsicherung zu bemühen. In der Regel ist das die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, Aus- und Weiterbildung oder Umschulung. Wir brauchen ein Wunsch- und Wahlrecht der Arbeitsuchenden in den Jobcentern, ein Verbandsklagerecht sowie Ombudsstellen, um Konflikte frühzeitig, unter Vermeidung von unnötigen und teuren Gerichtsverfahren und auf Augenhöhe zu lösen. Dazu wollen wir beispielsweise sicherstellen, dass Eingliederungsvereinbarungen nicht durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden. Ein solches Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist mit den heutigen Sanktionsregeln und -automatismen nicht vereinbar. Bis neue faire Regeln etabliert sind, fordern wir ein Sanktionsmoratorium.
Weitere Grüne Projekte für soziale Gerechtigkeit aus unserem Wahlprogramm gibt es hier – und täglich kommt eins dazu:
http://archiv.strengmann-kuhn.de/category/soziale-gerechtigkeit-im-wahlprogramm/