Newsletter Mai 2013

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            10.5.2012

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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die Legislaturperiode biegt auf die Zielgerade. Bis Ende Juni gibt es noch vier Sitzungswochen, dann beginnt die heiße Wahlkampfphase. Am 22. September geht es sowohl in Hessen als auch im Bund um eine Richtungsentscheidung: Geht es mit schwarz-gelb weiter oder gibt es einen Politikwechsel mit starken Grünen für mehr soziale Gerechtigkeit, die Energiewende und eine moderne Gesellschaft? Wir haben auf der letzten BDK ein sowohl ambitioniertes, aber gleichzeitig auch realistisch umsetzbares Programm für einen Grünen Wechsel verabschiedet. Ich freue mich darauf, in den Monaten dafür zu werben, und kämpfe dafür, dass wir das Programm nach der Wahl auch umsetzen können. Um auch in der nächsten Bundestagsfraktion die Grüne Politik – am Besten in einer starken grünen Regierungsfraktion – mitgestalten zu können, kandidiere ich bei der Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen am 25. Mai in Stadtallendorf, bei der die hessische Liste für die Bundestagswahl aufgestellt wird, erneut für Platz 6.

Ich möchte diesen Newsletter nutzen, um nicht nur über meine aktuellen Aktivitäten zu informieren, sondern auch einen Blick auf die vergangenen vier Jahre zu werfen.

Newsletter März 2013

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            28.3.2012

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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die letzten Wochen standen für mich ganz im Zeichen der Rentenpolitik. Die Bundestagsfraktion verabschiedete ein Positionspapier „Selbständige in die Rentenversicherung“ sowie einen Antrag „Gleiches Rentenrecht in Ost und West“. Außerdem gab es am vergangenen Montag ein öffentliches Fachgespräch, bei dem wir unser Konzept der Grünen Garantierente und das mittlerweile veröffentlichte Gutachten zur Garantierente mit WissenschaftlerInnen, Sozialverbänden und weiteren Interessierten diskutieren konnten. Darüber hinaus beschäftigte mich in den letzten Wochen das Thema Ghettorenten. Bereits im Jahr 2002 gab es einen einstimmigen Beschluss des Bundestages dazu, dass Ghettorenten rückwirkend ab 1997 gezahlt wurden. Aufgrund einer rechtlichen Unklarheit, haben manche aber nur eine Rente rückwirkend ab 2005 erhalten. Nachdem es zunächst lange einen konstruktiven und gemeinsamen Prozess dazu gab, wie eine Zahlung am 1997 rechtlich ermöglicht werden könnte, wurde von schwarzgelb zunächst das „ob“ in Frage gestellt und in der letzten Woche gab es einen Beschluss der CDU/CSU-Fraktion, dass es keine weiteren Aktivitäten mehr geben soll. Das ist nicht nur ein Skandal, sondern traurig und beschämend.

Ausführlicher zu diesen Themen, zu weiteren Aktivitäten und zukünftigen Terminen wünsche ich Euch/ Ihnen viel Spaß beim Lesen dieses Newsletters.

Allen, die sich laufend über meine Aktivitäten informieren wollen, empfehle ich meine Facebook-Seite:
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Ihr/ Euer
Wolfgang Strengmann-Kuhn

Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss bringen

Gepostet am Montag, den 4. März 2013 um 12:38 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12507 vom 27.02.2013
Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Monika Lazar, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Markus Kurth, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss
bringen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten. Sowohl die Angleichung des Rentenwertes in Ost und West als auch die offenen Fragen der Rentenüberleitung sind seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Überleitung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht war eine sehr komplexe Aufgabe – singulär und ohne Vorbild. Für die große Mehrheit der Rentner hat sie erhebliche Vorteile gebracht. Ungeachtet dessen fühlen sich aufgrund der bestehenden Regelungen viele Menschen in ihrer Lebensleistung nicht anerkannt.

Nachwievor haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern, da aus dem bestehenden System heraus auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten ist. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Konkrete Vorschläge ist die Koalition bisher schuldig geblieben.

Rede im Bundestag zu neun Anträgen der Fraktion Die Linke zur Rente

Gepostet am Freitag, den 1. März 2013 um 16:23 in Altersarmut,Alterssicherung,Ostrenten,Rente mit 67,Riesterrente

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über neun Anträge der Fraktion Die Linke zur Rente. Ich will gerne konstatieren, dass Ihre Problembeschreibung zu einem großen Teil richtig ist, die Maßnahmen, die Sie vorschlagen, sind es allerdings nur teilweise. Deswegen werden wir Ihre Anträge zum Teil ablehnen, zum Teil aber auch nicht.

Viel spannender ist aber, was die Bundesregierung bisher zum Thema Rente vorgelegt hat, nämlich

(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Nichts!)

nichts ‑ gar nichts, überhaupt nichts, nada, rien, nothing.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Antrag: Rente für Dopingopfer in der DDR

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 12:57 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12393 vom 20.02.2013

Antrag der Abgeordneten

Viola von Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, Maria Klein-Schmeink, Claudia Roth (Augsburg), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rente für Dopingopfer in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In der DDR wurden bis 1989 Sportlerinnen und Sportler systematisch und flächendeckend von staatlichen Stellen gedopt. Viele der Sportlerinnen und Sportler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen, leiden heute unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Schon damals war den Verantwortlichen klar, dass Doping gesundheitliche Schäden nach sich ziehen würde. Nach DDRinternen Schätzungen wurden bei zehn bis 15 Prozent der Sportlerinnen und Sportler leichte Schäden erwartet, bei fünf Prozent schwere Schäden. Dies hielt die Sportfunktionärinnen und -funktionäre keineswegs von ihrem verantwortungslosen Handeln ab.

So leben heute viele Menschen mit einer Schwerbehinderung. Teilweise kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Notwendigkeit von Geschlechtsumwandlungen. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern vielfach auch ihre Kinder. Rechtlich begründete Ersatzansprüche der ehemaligen Sportlerinnen und Sportler bestehen bisher nicht. Klagen von zahlreichen ehemaligen Athletinnen und Athleten gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB – Rechtsnachfolger des NOK der DDR) und gegen Jenapharm (Rechtsnachfolger des Produzenten der Dopingsubstanzen) wurde vergleichsweise gegen Zahlung von jeweils 9250 Euro an 167 bzw. 184 Betroffene beigelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus moralischen Gründen mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) Verantwortung übernommen. Dazu wurde ein bundeseigener Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro eingerichtet, aus dem insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhielten. Anträge hatten insgesamt 308 Betroffene gestellt.

Zum vollständigen Antrag als PDF-Dokument

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BDK-Beschluss: Das Grüne Rentenkonzept

Gepostet am Donnerstag, den 22. November 2012 um 19:19 in Altersarmut,Alterssicherung,Ostrenten,Rente mit 67,Riesterrente

Auszug aus dem Beschluss
Eine Gesellschaft für Alle: Umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung durch gute Institutionen und gerechte Verteilung
der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover am 17.11.2012

Rente und Altersarmut

Altersarmut ist schon heute ein Problem, das in Zukunft immer größer wird. Derzeit beziehen 2,5 Prozent der RentnerInnen die Grundsicherung im Alter, allerdings gibt es „verdeckte“ Armut von Menschen, die zwar Ansprüche auf Grundsicherung haben, diese aber nicht wahrnehmen. Mehr als zwei Millionen Ältere in Deutschland haben ein Einkommen unterhalb der EUArmutsrisikogrenze. Angesichts unsteter Erwerbsbiografien und weit verbreiteter Niedriglöhne wird sich das Problem der Altersarmut absehbar verschärfen. Altersarmut ist vor allem weiblich, weil viele Frauen wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche sammeln konnten. Darüber hinaus sind neben Erwerbslosen auch Geringverdiener, darunter viele Selbständige, betroffen, die mitunter lange und stetig Vollzeit gearbeitet haben. Immer mehr Menschen könnten in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein. Sie könnten in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein. Das ist nicht akzeptabel. Dafür müssen wir Vorsorge treffen. Eine sichere Altersversorgung für alle Menschen ist für uns GRÜNE ein zentrales Element einer gerechten Gesellschaft.

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