BDK-Beschluss: Das Grüne Rentenkonzept
Auszug aus dem Beschluss
„Eine Gesellschaft für Alle: Umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung durch gute Institutionen und gerechte Verteilung“
der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover am 17.11.2012
Rente und Altersarmut
Altersarmut ist schon heute ein Problem, das in Zukunft immer größer wird. Derzeit beziehen 2,5 Prozent der RentnerInnen die Grundsicherung im Alter, allerdings gibt es „verdeckte“ Armut von Menschen, die zwar Ansprüche auf Grundsicherung haben, diese aber nicht wahrnehmen. Mehr als zwei Millionen Ältere in Deutschland haben ein Einkommen unterhalb der EUArmutsrisikogrenze. Angesichts unsteter Erwerbsbiografien und weit verbreiteter Niedriglöhne wird sich das Problem der Altersarmut absehbar verschärfen. Altersarmut ist vor allem weiblich, weil viele Frauen wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche sammeln konnten. Darüber hinaus sind neben Erwerbslosen auch Geringverdiener, darunter viele Selbständige, betroffen, die mitunter lange und stetig Vollzeit gearbeitet haben. Immer mehr Menschen könnten in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein. Sie könnten in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sein. Das ist nicht akzeptabel. Dafür müssen wir Vorsorge treffen. Eine sichere Altersversorgung für alle Menschen ist für uns GRÜNE ein zentrales Element einer gerechten Gesellschaft.
Altersarmut ist oft nicht nur ein Mangel an Einkommen. Sie geht in der Regel mit einer Vielzahl von Benachteiligungen einher und verstärkt sich so wechselseitig durch Ausgrenzung in allen Lebensbereichen. Folgen sind häufig soziale Vereinsamung, eine mangelhafte Wohnsituation, eine schlechtere medizinische Versorgung, Beschränkungen bei Ernährung und Kleidung oder des Aktionsradius, gefühlte und reale Machtlosigkeit, sowohl die eigene Situation zu verändern, die eigenen Rechte durchzusetzen als auch politisch Einfluss zu nehmen und nicht zuletzt das Gefühl, wie Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden. Altersarmut macht unfrei. Deshalb setzen wir auf ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Altersarmut. Wir brauchen differenzierte Lösungen für die besonders von Altersarmut betroffenen Gruppen.
Für eine universelle BürgerInnenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist aus unserer Sicht die zentrale und noch zu stärkende Säule der Alterssicherung. Perspektivisch wollen wir die Rente schrittweise zu einer BürgerInnenversicherung weiterentwickeln, in die alle Bürgerinnen und Bürger auf alle Einkommensarten unabhängig vom Erwerbsstatus einzahlen. Das ist für uns sowohl eine Frage der Gerechtigkeit wie der ökonomischen Nachhaltigkeit. Gleichzeitig werden dadurch Versicherungslücken geschlossen und eigene Ansprüche aufgebaut, die präventiv vor Altersarmut schützen. Neben dem Schutz vor Altersarmut ist unser Ziel ein angemessen hohes Rentenniveau, damit das Vertrauen in das Rentensystem über die Generationen hinweg bestehen bleibt. Wenn junge Menschen lange in die Rentenversicherung einzahlen, dann müssen sie auch eine angemessene Rente erhalten. Würde das Rentenniveau deutlich unter das heutige Niveau sinken, wären Menschen, gerade die, die nicht privat oder betrieblich vorsorgen können, und bis in die Mitte der Gesellschaft von Altersarmut bedroht. Die Folge wäre eine Legitimationskrise der Rentenversicherung. Das wollen wir verhindern. Durch die schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente zu einer BürgerInnenversicherung, wie die Absicherung der bisher nicht versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Älteren und Frauen sowie durch Maßnahmen für ein höheres Lohnniveau können wir ein angemessenes Rentenniveau bei stabilen Beiträgen erreichen.
Vorsorge im Kampf gegen Altersarmut
Eine zentrale Bedeutung hat die Prävention der Altersarmut auf dem Arbeitsmarkt und durch Bildung. Aus Armutslöhnen werden Armutsrenten. Das nehmen wir nicht hin. Unsere Vorschläge für gute Arbeit, einen gesetzlichen Mindestlohn und bessere Verdienstmöglichkeiten sind deshalb ein elementarer Beitrag zum Kampf gegen die Altersarmut. Ebenso wichtig ist, dass innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung dafür gesorgt wird, dass möglichst kontinuierlich und ausreichende eigene Rentenansprüche im Erwerbsverlauf erworben werden. Neben der BürgerInnenversicherung wollen wir ein Splitting bei der Rentenversicherung einführen, das die Rentenansprüche in der Ehe hälftig aufteilt, um so die gleichberechtigte PartnerInnenschaft zu fördern. Jede und jeder soll eigene Ansprüche aufbauen können und eigenständig abgesichert sein. Wir müssen Vorsorge treffen, damit erst gar nicht so viele Menschen in die entwürdigende Situation kommen, im Alter auf Hilfen des Staates angewiesen zu sein. Ein entscheidender Schlüssel, um Altersarmut zu verhindern, liegt auf dem Arbeitsmarkt. Wenn es uns beispielsweise gelingt, die deutlich über dem EU-Durchschnitt liegende Teilzeitquote bei Frauen durch ein ausreichendes Kitaangebot in eine häufig gewünschte Vollerwerbstätigkeit zu lenken, dann erwerben sie auch höhere Rentenansprüche. Insgesamt erhöhen möglichst durchgängige Erwerbsbiografien und insbesondere faire Löhne die Beiträge und stabilisieren so für alle das Rentenniveau.
Für die armutsfeste Garantierente
Ein großer Teil der Erwerbs- und Versicherungsbiographien auch derjenigen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, sind schon geschrieben. Präventive Maßnahmen allein reichen deshalb nicht mehr aus, um ihre Situation zu verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter in der Regel nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Das ist auch notwendig, um die Akzeptanz der Rentenversicherung zu erhöhen. Ein großer Teil der Bevölkerung hat kein Vertrauen mehr in die gesetzliche Rentenversicherung. Viele fragen sich, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung noch ausreichend Rentenansprüche erwerben können, um im Alter über ein ausreichendes Einkommen zu verfügen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Rentenversicherung so ausgestaltet wird, dass sie in der Regel vor Armut schützt und sich eigene Vorsorge lohnt. Aus diesen Gründen wollen wir eine steuerfinanzierte Garantierente einführen, durch die für Menschen mit mindestens 30 Versicherungsjahren ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten (derzeit ca. 850 Euro) in der Rente garantiert wird, das über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt. Die Garantierente soll bürokratiearm und nicht stigmatisierend sein. Deswegen soll die Garantierente bei der Rentenversicherung angesiedelt sein und der Bezug ohne oder mit maximal einer einfachen Antragstellung erfolgen.
Gleiches Rentenrecht in Ost und West
Die Menschen in Ostdeutschland sind aufgrund der höheren Erwerbslosigkeit in den vergangenen 20 Jahren besonders von steigender Altersarmut bedroht. Die Garantierente wird deshalb so ausgestaltet, dass sie in Ost und West die gleiche Höhe hat. Gleichzeitig sollte es möglichst schnell ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West geben. Zentrales Ziel ist dabei die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West. Das soll allerdings so geschehen, dass die bisher erworbenen Rentenansprüche konstant bleiben. Durch die Anhebung des Rentenwertes kann auf die bisherige Hochwertung verzichtet werden, stattdessen werden Menschen mit geringen Einkommen durch die bundesweit einheitliche Garantierente besser vor Armut geschützt. Darüber hinaus sind als Antwort auf die ungleichen Löhne in Ost und West aber vor allem bessere Rahmenbedingungen für eine gleiche Bezahlung und die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns notwendig.
Regelaltersgrenze 67 mit flexiblen Übergängen in den Ruhestand
Die Rentenversicherung wurde in den letzten Jahren massiv an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter wird dagegen aus demographischen Gründen stark zurückgehen. Es braucht also Reformen, damit unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhaltig finanzierbar bleibt und vor Armut schützt. Die Rente muss auch für die junge Generation verlässlich und glaubwürdig sein. Dabei müssen wir darauf achten, dass Belastungen generationengerecht verteilt werden – zwischen den heutigen und zukünftigen BeitragszahlerInnen ebenso wie zwischen den aktuellen und zukünftigen RentenbezieherInnen. Wir halten den langsamen Anstieg der Regelaltersgrenze für notwendig, weil es ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der Rente wie der Aufrechterhaltung eines angemessenen Rentenniveaus ist. Sie ist aber nur vertretbar, wenn sie flankiert wird durch Verbesserungen beim Arbeitsschutz, bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und durch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Damit wollen wir längere Beschäftigungen ermöglichen, eine Rentenkürzung durch die Hintertür verhindern, fließende Übergänge in den Ruhestand schaffen und Armut im Alter verhindern. Wir werden im Rahmen der vierjährigen Berichtspflicht zur Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig prüfen, ob sich unsere Bedingungen für die Erhöhung der Regelaltersgrenze erfüllen und daraus entsprechende Konsequenzen ziehen. Beim nächsten Bericht 2014 gilt es, Erfahrungen mit der ersten Stufe der Verlängerung der Regelaltersgrenze zu berücksichtigen.
Die Regelaltersgrenze soll nach unserer Vorstellung keine starre Grenze mehr sein, Alterung ist individuell sehr unterschiedlich. Manche Menschen können mit 60 nicht mehr arbeiten, andere sind körperlich fit genug, auch mit über 70 Jahren noch voll im Erwerbsleben zu stehen und wollen das auch. Viele Menschen wünschen sich einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Es bedarf flexibler Modelle, die den unterschiedlichen Lebensplanungen und -verläufen der Menschen gerecht werden. Wir wollen älteren Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglichen: Sie sollen entsprechend ihrer individuellen Situation Erwerbstätigkeit und Rentenbezug freier als bisher kombinieren können, u.a. durch die Ermöglichung des Bezugs einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr bei Verringerung der Arbeitszeit. In der verbleibenden Arbeitszeit sind die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert und können weiterhin Rentenansprüche aufbauen. Die Hinzuverdienstgrenzen sollen transparenter gestaltet und insbesondere für Geringverdienende verbessert werden. Wir wollen auch eine Verbesserung der Attraktivität der Teilrente für Menschen jenseits der Regelaltersgrenze, um einen längeren Verbleib in Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Umgekehrt soll bereits ab 60 Jahren die Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente mit versicherungsmathematisch korrekten Abschlägen geschaffen werden. Wer hingegen allein aufgrund medizinischer Diagnose und Prüfung eine Erwerbsminderungsrente erhält, sollte diese ohne Abschläge erhalten.
Die noch offenen Fragen wie die konkrete Ausgestaltung der BürgerInnenversicherung, der Balance zwischen Rentenniveau und Beitragsstabilität, der Regelungen für einen flexiblen Übergang in die Rente, darunter auch die Frage der abschlagfreien Rente ab 45 Versicherungsjahren, der eigenständigen Alterssicherung, werden in der nächsten Wahlperiode in der Partei weiter entwickelt und konkretisiert.
Private Altersvorsorge reformieren
Die Krise hat gezeigt, dass umlagefinanzierte Systeme stabiler sind als kapitalgedeckte. Für eine Absicherung gegen Altersarmut ist die kapitalgedeckte Säule ungeeignet, weil sie zu risikoreich ist. Dennoch halten wir eine Risikomischung bei der Altersvorsorge für richtig, weil das die Chancen auf eine höhere Rendite ermöglicht. Private und betriebliche Alterssicherung sind wichtig für die Lebensstandardsicherung im Alter. Allerdings muss die Riesterrente grundlegend reformiert werden.
Manche Riesterprodukte lohnen sich nur wegen der staatlichen Förderung, weil viel zu viel Geld bei Banken, Versicherungen und Vermittlern hängen bleibt. Das heißt, dass der Staat schlechte Finanzprodukte fördert. Das halten wir für falsch. Wir wollen, dass die Förderung die Menschen erreicht, die sie brauchen, und nicht zur Subventionierung des Finanzmarkts wird.
Dazu braucht es eine bessere Produktinformation und Kostentransparenz, die zu einer Vergleichbarkeit der Produkte führen. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Informationen aus den drei Säulen erhalten, damit sie über ihren Versorgungsstatus aus den drei Säulen informiert sind. Wir wollen die Abschlussprovisionen deckeln, Wechselkosten begrenzen sowie die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit verteilen. Eine Positivliste erlaubter Kostenkomponenten soll sicherstellen, dass nicht immer wieder neue, intransparente Kostenkategorien erfunden werden, die die Rendite für die Kunden schmälert. Der Vorschlag, als Ergänzung zu den bestehenden Produkten am Markt ein einfaches, transparentes, kostengünstiges und sicheres Basisprodukt für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge einzuführen, geht in die richtige Richtung. Die Zertifizierung soll künftig nicht nur in Bezug auf die Sicherheit der Produkte erfolgen, sondern auch die Transparenz hinsichtlich ökologischer und ethischer Kriterien sicherstellen. Investitionen in Streumunition müssen bei staatlich geförderten Finanzprodukten ausgeschlossen sein.
am 23. November 2012 um 10:03
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am 2. Februar 2013 um 19:17
Ist das in Ordung und gerecht. Ich habe 15 J lang in eine betrieblich geförderte Lebensversicherung zur Alterssicherung eingezahlt. Diese Zahlungen wurden auch schon mit Lohnsteuer belegt. Nun als “fröhliche” Rentnerin habe ich diese “Altervorsorge” ausgezahlt bekommen, immerhin die Unsumme von ca. 17.000 Euro. Aber zu früh gefreut, ich bekam ein Schreiben meiner Krankenkasse AOK, dass ich dafür jeden Monat insgesamt 10 Jahre lang, als “Einkommen” 35,90 zu zahlen habe, Das sind grob gerechnet über 4000 Euro, die man mir wegnimmt. Besser hätte ich das eingezahlte “geförderte” Geld unter meine Matratze gelegt, denn dann hätte ich mehr als die mir verbleibenden ca. 13.000 Euro über. Eine Rendite ist das nicht gewesen, im Gegenteil, der Staat nimmt mir mit seiner Kleineleuteabzockerei mehr weg als irgendmöglich. Franz Josef Strauss hatte schon recht:” Eine Bananenrepublik” Und ihr grüner Abgeordneter wird diesem Gesetz auch noch zugestimmt haben oder war er, wie es ja viele Abgeordnete sind, damals – vor ca. 4 Jahren – nicht dabei? Und das absolut Hammerhafte, das gilt auch für Verträge, die davor abgeschlossen wurden (Rückwirkungsverbot aus dem Grundgesetzt????) Hier, wenn es um den kleinen Mann und seine Altervorsorge geht aufgehoben!!!!!! Also warum private Altervorsorge, wenn man uns doch wieder alles wegnimmt!
Asta