Petitionsausschuss
Seit 2009 bin ich ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss. Dieser Ausschuss ist zentral da er das Grundrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers umsetzt, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Wie sich Gesetze auf den Einzelnen, die Einzelne auswirken, erfahre ich dort aus erster Hand. Denn Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petition prüft und darüber berät. Damit ist er ein Seismograph, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet und kontrolliert, ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und noch einmal kritisch überprüft werden sollten.
Im Petitionsausschuss habe ich die Möglichkeit mich breit mit allen möglichen Themen zu beschäftigen und decke dort vor allem die Themenbereiche Wirtschaft und Soziales ab. So bin ich z.B. Berichterstatter für die Hebammenpetition, die Petition zur Finanztransaktionssteuer und die Petition zum Grundeinkommen. Aber auch Themen, die die Region in der ich lebe betreffen, liegen in meinem Verantwortungsbereich, so z.B. Fluglärm. Neben diesen großen, öffentlichkeitswirksamen Petitionen ermöglicht der Petitionsausschuss in manchen Einzelfällen ganz konkret zu helfen. Der Petitionsausschuss holt in der Regel Stellungnahmen der Bundesregierung oder anderer, zur Auskunft verpflichteter, Stellen ein. Darüber hinaus bietet er im Internet die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen und zu diskutieren und bietet so der Zivilgesellschaft vielfältige Möglichkeiten. Aus meiner Sicht ist das Petitionswesen das Direktdemokratischste, was wir auf Bundesebene zu bieten haben.
Dennoch würde ich mir Verbesserungen wünschen und setze mich mit meiner Fraktion für eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit an demokratischen Prozessen ein. Bereits 2005 ist das europaweit einmalige System der öffentlichen Petitionen unter unserer wesentlichen Federführung eingeführt worden. Die steigende Zahl von Nutzerinnen und Nutzern und Mitzeichnenden sowie die umfangreichen Debatte zeigen einmal mehr, dass Politik nicht länger nur hinter verschlossenen Türen gemacht werden kann.
Informationen im Netz:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp
Petitionen einreichen, öffentliche Petitionen mitzeichnen oder diskutieren:
https://epetitionen.bundestag.de/
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html
Öffentliche Beratungssitzungen des Petitionsausschusses:
http://www.bundestag.de/Mediathek/parlamentstv/index.jsp?instance=m187&action=search&mask=search&contentArea=common&categorie=Ausschusssitzungen&committee=Petitionen
Weiterführende Links:
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments:
www.europarl.europa.eu/activities/committees/homeCom.do?language=DE&body=PETI
Europäischer BürgerInnenbeauftragter:
http://www.ombudsman.europa.eu/home/de/default.htm
Europäische BürgerInnenInitiative:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/content/20101129STO02030/html/Europäische-Bürgerinitiative-ist-einen-Schritt-weiter
Kleines FAQ Petitionen:
Was ist eine Petition?
Petitionen sind Eingaben, mit denen Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden. Bitten sind Forderungen und Vorschläge für das Handeln oder Unterlassen staatlicher Organe, Behörden oder sonstiger Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören insbesondere Vorschläge zur Gesetzgebung. Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstige Einrichtungen wenden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen
Einzelpetition? Öffentlichen Petition? Was ist der Unterschied?
Mit einer Einzelpetition können individuelle Bitten oder Beschwerden – aber auch solche von allgemeinem Interesse – für sich selbst oder andere vorgetragen werden.
Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.
Warum überhaupt der Aufwand?
Von den insgesamt rund 19.000 Petitionen, die der Ausschuss jährlich erhält, wird fast die Hälfte im weitesten Sinne positiv beschieden. In Einzelfällen hilft die Intervention des Petitionsausschusses, dass Verwaltungen, Ämter und Behörden im Sinne der Petenten tätig werden. Darüber hinaus können Petitionen den Abgeordneten und den Fraktionen wertvolle Hinweise und Anregungen für parlamentarische Initiativen geben.
Wer kann eine Petition einreichen?
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden.“ (Art. 17 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Das Petitionsrecht ist ein Jedermann- und Jedefraurecht, dass Jeder und Jedem voraussetzungslos zukommt. Petitionen können auch von Kindern, von AusländerInnen, von juristischen Personen und von mehreren gemeinsam eingereicht werden, auch für eine/n andere/n, ohne selbst betroffen zu sein. Es gibt nur eine Formvorschrift: Petitionen müssen schriftlich mit Angaben zum Absender oder zur Absenderin eingereicht werden.
Wie kann ich eine Petition einreichen?
Entweder per Brief:
Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss,
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Oder über das Internet:
https://epetitionen.bundestag.de
Einzelpetitionen können per Brief, per Fax, per Postkarte oder elektronisch (über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich.
Öffentliche Petitionen können nur elektronisch über diese Website eingereicht werden. Es gibt nur wenige Kriterien, die eingehalten werden müssen: die Petition muss schriftlich und leserlich eingereicht werden und eigenhändig unterschreiben sein. Zudem muss der Petent seine Adresse angeben um Nachfragen zu ermöglichen.
Petition eingereicht – und jetzt?
Neben den 26 Mitgliedern des Petitionsausschusses beschäftigen sich die Mitarbeitenden des Ausschussdienstes mit dem Anliegen der Petenten. Bei jeder Petition überprüfen sie zunächst, ob die formalen Grundlagen erfüllt sind. Im nächsten Schritt wird die Petition einem bestimmten Sachgebiet zugewiesen: Eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter, der sich mit dem Thema besonders gut auskennt und aus Erfahrung weiß, wie einfache Hilfe möglich ist, nimmt sich der Petition an. Manche Eingaben können zu diesem Zeitpunkt bereits durch Hinweise oder Ratschläge erledigt werden. Die Petition erhält dann eine eigenen Nummer, gleichzeitig geht eine Eingangsbestätigung an den oder die PetentIn heraus.
Die inhaltliche Prüfung der Petition beginnt damit, dass der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums einholt. In manchen Fällen kommt es an dieser Stelle auch bereits zu positiven Ergebnissen im Sinne der Petenten. Bei allen anderen Petitionen überlegen die Abgeordneten zusammen mit dem Ausschussdienst, wie die Fälle weiter verfolgt werden sollen. Die Mitglieder des Petitionsausschusses beraten in sogenannten Berichterstattendengesprächen, wie man am besten mit den einzelnen Anliegen verfährt. Der Ausschuss ist nicht nur auf Stellungnahmen angewiesen, und kann er neben anderen auch ExpertInnen unterschiedlichster Art einladen. Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss das Recht, sich jederzeit vor Ort die Situation anzuschauen. Sobald der Sachverhalt zur Petition geklärt und die Rechtslage beurteilt ist, legt der Petitionsausschuss dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung zur abschließenden Behandlung vor. Nach dem Beschluss des Plenums erhält der Petent, die Petentin einen Bescheid mit der Begründung. Das Petitionsverfahren ist damit abgeschlossen.
Was beschließt eigentlich der Petitionsausschuss?
Die Voten zu Petitionen sind entsprechend ihrer „Nachdrücklichkeit“ gestaffelt. Die wichtigsten Voten lauten :
- Überweisung an die Bundesregierung zur Berücksichtigung, wenn das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig ist;
- Überweisung an die Bundesregierung zur Erwägung, wenn die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen;
- Überweisung an die Bundesregierung als Material; damit soll erreicht werden, dass die Bundesregierung die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht;
- Überweisung an die Bundesregierung; damit soll die Bundesregierung auf das Anliegen des Petenten oder die Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufmerksam gemacht werden;
- Kenntnisgabe an die Fraktionen; hier ist daran gedacht, dass die Petition als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet sein könnte oder dass die Fraktionen auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam gemacht werden sollen;
- Zuleitung an das Europäische Parlament oder die Volksvertretungen der Bundesländer, weil ihre Zuständigkeit berührt ist;
- Abschluss des Petitionsverfahrens, weil dem Anliegen bereits entsprochen worden ist oder ihm nicht entsprochen werden kann.
Was bewirken und bedeuten die Beschlüsse des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst Beschlussempfehlungen, die abschließend vom Parlament beraten und beschlossen werden. Grundsätzlich können alle Parlamentsbeschlüsse aus Gründen der Gewaltenteilung nur Empfehlungen sein und haben keine rechtliche Bindewirkung. Die Exekutive ist nicht verpflichtet, den Beschlüssen Folge zu leisten. Allerdings ist es politisch eine ausgesprochen hohe Hürde für die Bundesregierung, einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss nicht zu berücksichtigen.
am 19. Oktober 2012 um 15:37
Ja,habe grade es erlebt,meine Erkenntnis ist jetzt,das dort nur Trost und um Zeit geht ,um Öffentlichkeit auszuschließen.
Ich kann nur sagen ,Sagen halft was da abläuft.
Es hat mit Demokratie,Freiheit oder Recht nixs zu Tun.
Die Beweise liegen dazu hier.
am 4. November 2013 um 08:13
Hallo,
ich hatte im vergangenen Jahr eine Petition zu einem vermögensrechtlichen Anspruch eingereicht.Das Ergebnis der Petition war, dass mir vorsätzlich mit Unwahrheit (trotz eines BGH-Beschusses)
die Petition abgewiesen wurde.