Entschließungsantrag zur Flüchtlingspolitik

Gepostet am Mittwoch, den 26. November 2014 um 16:55 in Asylbewerberleistungsgesetz,Parlamentarische Initiativen,Sonstige Sozialpolitik,Verschiedenes
Im Rahmen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr schlägt die Grüne Bundestagsfraktion in einem Entschließungsantrag eine flüchtlingspolitische Kraftanstrengung vor. Wir fordern ein Gesamtpaket zur Hilfe für Asylsuchende und zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Die Entlastung der Kommunen als zentraler Pfeiler des Antrags soll unter anderem durch die gleichberechtigte Einbeziehung der Flüchtlinge in die Gesetzliche Krankenversicherung verwirklicht werden. Durch die Erleichterung für die Asylsuchenden, die nicht mehr einer Minimalversorgung unterlägen und für Kommunen, die in den ersten vier Jahren des Aufenthalts für die Gesundheitsversorgung asylsuchender zahlen, würden Kosten von 490 Millionen Euro entstehen.

Die entsprechende Passage im Entschließungsantrag lautet:

7. Um allen in Deutschland lebenden Personen – unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – eine diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen, werden die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigten künftig gleichberechtigt in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einbezogen. Dies führt auch zu einem erheblichen Bürokratieabbau in Ländern und Kommunen. Durch diese Einbeziehung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in die GKV entstehen dem Bund Kosten in Höhe von rund 490. Mio. Euro. In regelmäßigen Abständen ist zu überprüfen, ob die angesetzten Versicherungsbeiträge den durchschnittlichen Kosten der Betroffenen entsprechen oder angepasst werden müssen.

[…]

Hier finden Sie den gesamten Entschließungsantrag zu Flüchtlingen.

Weitere Informationen zum Antrag finden Sie auf unserer Fraktionshomepage.

Newsletter November 2014

Gepostet am Sonntag, den 16. November 2014 um 17:51 in Altersarmut,Armut/ Grundsicherung,Asylbewerberleistungsgesetz,EU-Binnenmigration,Finanzkrise

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            16.11.2014

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

Newsletter als .pdf

Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

in den letzten Wochen gab es verschiedene aktuelle Zahlen zum Thema Armut. Nach Angaben des Statistischen Bundesarmt verharrt Armut in Deutschland trotz guter Konjunktur in den letzten Jahren auf hohem Niveau, Armut trotz Erwerbstätigkeit steigt, immer mehr Menschen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen, nach einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, an und die Unicef legt eine Studie zu Kinderarmut in den Industrieländern vor.

Gleichzeitig gibt es eine Diskussion über die Grundsicherung von Menschen, die nach Deutschland kommen. Der Bundestag hat eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet, das aber nach wie vor Asylbewerber wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Wir haben deswegen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgelegt, der leider keine Mehrheit gefunden hat. Gleichzeitig gibt es nach wie vor eine Debatte dazu, unter welchen Bedingungen UnionsbürgerInnen in Deutschland Grundsicherungsleistungen beziehen sollten. Am Dienstag gab es ein EUGH-Urteil zu einem Fall einer Rumänin, zwei weitere Fälle sind anhängig.

Außerdem habe ich in den letzten Wochen u.a. einen Vorschlag zur Reform der Einkommensteuer gemacht, an einer Diskussion „Kein Wachstum in Sicht? Brauchen wir ein Ende der Sparpolitik in Europa?“ teilgenommen und war beim „Aufbäumen gegen Fluglärm“ in Offenbach dabei.

Näheres dazu in diesem Newsletter.

Rede im Bundestag zum Asylbewerberleistungsgesetz am 6.11.2015

Gepostet am Donnerstag, den 6. November 2014 um 19:46 in Asylbewerberleistungsgesetz

Video:

 

Protokoll:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kollegin Eckenbach, ich bitte doch um ein bisschen mehr Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie haben eben schon wieder ‑ Kollegin Jelpke hat auf den Satz im Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen ‑ versucht, einen Zusammenhang zwischen der Leistung im Asylbewerberleistungsgesetz und der Zahl der Menschen, die hierhin kommen, herzustellen. Man kann darüber streiten. Meines Erachtens ist das, was in der Anhörung genannt worden ist, methodisch angreifbar. Aber selbst wenn es so wäre: Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass migrationspolitische Argumente bei der Menschenwürde keine Rolle spielen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das heißt, diese Argumente dürfen hier im Bundestag in der Debatte, die wir führen, überhaupt nicht verwendet werden. Sie haben es aber in der Ausschussanhörung getan. Herr Kollege Stracke, das gehört sich nicht. Es geht hier um die Verfassung, die Menschenwürde und um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

PM | Bundesregierung verweigert Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gepostet am Mittwoch, den 27. August 2014 um 13:08 in Asylbewerberleistungsgesetz,Pressemitteilung
Porträt_Bundestag

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das Bundeskabinett, erklären Luise Amtsberg, Flüchtlingspolitische Sprecherin und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Hardliner im Bundesinnenministerium haben sich wieder einmal durchgesetzt: Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes bleibt aufgrund der massiven Intervention des Innenministeriums hinter dem ohnehin schon enttäuschendem Referentenentwurf zurück.

Aus diesem Grund hatte das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Denn dieses relativiere aus ganz profanen „migrationspolitischen“ Gründen (nämlich zum Zwecke der Abschreckung) die in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Menschenwürde. Dieser Eingriff sei – so Karlsruhe – grundgesetzwidrig.

Antwort der Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern

Gepostet am Sonntag, den 27. Juli 2014 um 11:43 in Armut/ Grundsicherung,Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Schutzsuchenden – denn es schreibt die systematische soziale und medizinische Unterversorgung von Asylbewerbern, von Kriegsflüchtlingen und Geduldeten vor. Anlässlich des Novellierung zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes stellte ich eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. 

Pressemitteilung: Menschenwürde ist nicht relativierbar

Gepostet am Donnerstag, den 17. Juli 2014 um 15:53 in Asylbewerberleistungsgesetz,Pressemitteilung

Zum zweiten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Porträt_Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 klargestellt, dass die Würde des Menschen und damit das Existenzminimum nicht relativierbar sind. Die niedrigeren Regelsätze für Asylsuchende sind seither verfassungswidrig. Seit zwei Jahren hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Asylsuchenden sind genauso Leistungen der Grundsicherung zu gewähren wie allen anderen hier lebenden Menschen. Ein Existenzminimum zweiter Klasse ist ein Widerspruch in sich und darf es nicht geben.

Auch der vor kurzem bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Sozialministerium enttäuscht auf ganzer Linie.