Newsletter Februar 2015

Gepostet am Freitag, den 13. Februar 2015 um 17:26 in Europa,Finanzkrise,Frieden,Grünes Profil,Sonstige Sozialpolitik,Soziales Europa

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            13.2.2015

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Porträt_Bundestag

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die letzten Wochen waren wie, so häufig in den letzten Monaten, überlagert von außenpolitischen Ereignissen. Die Vereinbarung von Minsk ist ein kleiner Hoffnungsschimmer – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der so genannte „Islamische Staat“ wütet weiter in Syrien und im Nordirak. Die bisherigen Maßnahmen gegen den IS überzeugen mich nicht und ich habe auch gegen das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Nordirak gestimmt. Die persönliche Erklärung dazu gibt es unten. Eine Frage, die mich bewegt, seit ich das erste Mal gehört habe, dass junge Menschen, die hier in Deutschland aufgewachsen sind, sich dem heiligen Krieg in Syrien oder im Irak angeschlossen haben, ist, wie es dazu kommen kann und vor allem was wir dagegen tun können. Am Montag dieser Woche habe ich dazu eine gut besuchte, spannende Veranstaltung, u.a. mit Irene Mihalic, der Sprecherin für innere Sicherheit der Grünen Bundestagsfraktion, durchgeführt, die gezeigt hat, dass wir an ganz vielen Punkten ansetzen müssen und können. Letztlich ist die gesamte Gesellschaft gefragt.

Die Wahl in Griechenland hat die Europäische Finanzkrise wieder stärker in den Fokus gerückt. Nach der Wahl von Syriza bin ich vorsichtig optimistisch, dass es zu einem Politikwechsel in Griechenland und insgesamt mit dem Umgang mit der Krise in Europa kommen kann. Die Koalition von Syriza mit den Rechtspopulisten hat den Optimismus allerdings wieder etwas getrübt. Im Bundestag hatte ich Gelegenheit in einer Rede zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission deutlich zu machen, dass auf EU-Ebene aus meiner Sicht vor allem eine Politik für mehr, insbesondere öffentliche Investitionen und für ein Soziales Europa notwendig ist.

Zu diesen und weiteren Themen wünsche ich wie immer viel Spaß beim Lesen des Newsletters. Am Ende gibt es auch wieder eine Übersicht über kommende Termine. So diskutiere ich in Bochum über Grundeinkommen und Zeitpolitik, in Frankfurt beim Lichter Filmfest über Grundeinkommen und Geld, bei der LAG Wirtschaft und Finanzen Brandenburg über Thomas Piketty, beim gruen.links.denken-Kongress über die Perspektiven von rot-rot-grün auf Bundesebene und natürlich bin ich wieder beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Hattersheim.

Abstimmung im Bundestag “Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte”

Gepostet am Donnerstag, den 29. Januar 2015 um 17:05 in Frieden

Persönliche Erklärung von Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn nach Paragraf 31 GO

Ich lehne das Mandat zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte aus folgenden Gründen ab:

  1. Die Ausbildung kurdischer und irakischer Sicherheitskräfte im Kampf gegen ISIS könnte unter anderen Umständen sinnvoll und richtig sein. Wieder einmal aber fehlt bei der Vorlage eines Mandats für einen militärischen Einsatz ein glaubwürdiger umfassender Handlungsansatz. Um ISIS nachhaltig bekämpfen zu können und die Voraussetzung für eine Versöhnung aller Gruppen im Irak zu schaffen, braucht es einen strategischen Handlungsrahmen, der politische, zivile und militärische Maßnahmen umfasst. Bisher ist eine glaubwürdige Initiative für abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgeblieben. Versprochene humanitäre Hilfe ist zu weniger als einem Drittel tatsächlich geflossen. Die unter den Kämpfen leidenden Menschen können nicht einmal ausreichend mit Winter- und Nahrungsmittelhilfe versorgt werden. Wieder einmal scheint es leichter, militärische Hilfe zu leisten als zivile und politische Nothilfe.
  2. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat versäumt es klare und nachvollziehbare Ziele der Ausbildungsmission zu nennen. Weder Empfänger noch Inhalte der deutschen Ausbildungsunterstützung sind bisher klar definiert und identifiziert. Überdies wird mit dem Mandat ein Blankoscheck für weitere Waffenlieferungen in den Nord-Irak erteilt. Das ist vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, wo die bisher von Deutschland gelieferten Waffen alle geblieben sind, und es sich beim Nahen Osten um eine der Regionen mit dem höchsten Proliferationsrisiko der Welt handelt, unverantwortlich!
  3. Für das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat gibt es keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 24 II GG sagt: “Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.” Unter diesem System versteht das Bundesverfassungsgericht die UNO oder die NATO. Nur in diesem Rahmen gelten auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze als verfassungsgemäß. Eine Koalition der Willigen, worum es sich in diesem Fall handelt, stellt definitiv kein solches System dar.

Auf unerträgliche Gewalt und Leid ohne international abgestimmte politische Strategie mit militärischen Maßnahmen bzw. Hilfsangeboten zu reagieren, um eben Irgendwas zu tun, ist genau die Politik, die dazu beiträgt, dass andere Antworten auch zukünftig immer wieder fehlen werden. Bei diesem Mandat wird sogar die klare Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen.

Ich unterstütze eine solche Politik nicht.

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum ISAF-Einsatz

Gepostet am Donnerstag, den 20. Februar 2014 um 22:40 in Frieden
Porträt_Bundestag

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2120 (2013) vom 10. Oktober 2013 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Ich unterstütze die Pläne den ISAF-Einsatz bis zum Jahresende zu beenden und die Kampftruppen der Bundeswehr aus Afghanistan abzuziehen. Nach über 12 Jahren eines Einsatzes, der zumindest die Ziele, mit denen der Einsatz ursprünglich begründet wurde, alle verfehlt hat, ist dies eine richtige und überfällige Entscheidung.

Auch wenn die Truppen in Afghanistan bis Ende des Jahres stark mit der Vorbereitung des Abzuges beschäftigt sein werden, ist das Mandat doch kein ausschließliches Abzugsmandat. Die Bundesregierung beantragt auf Drucksache 18/436 die „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützung in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF)“. Der Auftrag der Streitkräfte beinhaltet neben dem Rückbau militärischer Infrastruktur und damit einher gehender Aufgaben die Fortführung des bisherigen Auftrags.

Ich habe den militärischen Einsatz in Afghanistan im Kern nie für richtig gehalten, auch wenn vor allem in den ersten Jahren bis 2003 durchaus vereinzelt Verbesserungen für die Situation der afghanischen Bevölkerung realisiert wurden. Die enge Verbindung des ISAF-Mandats mit dem Mandat zur Terrorismusbekämpfung OEF hat jedoch viele Bemühungen der ISAF-Truppen zum Aufbau von Infrastruktur und Schutz der Bevölkerung zunichte gemacht. Der Bevölkerung war es nicht möglich, zwischen Soldaten, die sie bekämpften, und Soldaten, die sie beschützten, zu unterscheiden. Heute bleibt zu konstatieren, dass die Sicherheitslage weiterhin besorgniserregend ist und sich seit 2003 zum Teil enorm verschlechtert hat. Laut UNAMA ist die Anzahl der zivilen Opfer in den ersten acht Monaten des Jahres 2013 wieder um 16 Prozent angestiegen.

Meine Fraktion bringt zum Antrag der Bundesregierung einen Entschließungsantrag ein, den ich mittrage. Ich kann nachvollziehen, dass Fraktionskolleginnen und -kollegen dem jetzt beantragten Mandat, das den Abzug beinhaltet, zustimmen.
Ich lehne das Mandat ab, da es für mich in der Konsequenz der Mandate seit 2001 steht, mit mehr negativen als positiven Folgen für die Bevölkerung Afghanistans.

Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Peter Meiwald, Lisa Paus, Wolfgang Strengmann-Kuhn,Monika Lazar

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Stationierung von Patriot-Raketen in der Türkei

Gepostet am Freitag, den 14. Dezember 2012 um 13:37 in Frieden

Erklärung nach § 31 GOBT von Sylvia Kotting-Uhl und Wolfgang Strengmann-Kuhn zur Abstimmung über das Mandat zur Entsendung deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei, Bundestags-Drs. 17/11783

Ich teile die Einschätzung einiger meiner Fraktionskolleginnen und –kollegen, die diese als Begründung für ihre Zustimmung zur Entsendung der Streitkräfte in die Türkei in ihrer persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT gegeben haben, weitgehend:

Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Regime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbst­bestimmung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unüber­sichtlich geworden, er hat eine regionale, ethnische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bislang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Handeln für eine friedliche Beilegung des Konflikts entschließen können.

In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Aus­einandersetzungen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können.

Newsletter Februar 2012

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            5.2.2012

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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

die ersten Wochen des Jahres waren bei mir vor allem vom Thema Alterssicherung geprägt. Am 1.1.2012 begann die „Rente mit 67“, die zunächst in diesem Jahr eine Rente mit 65 und einem Monat ist, was mich zu zwei Texten in meinem Blog veranlasst hat: 1) „Rente mit 67 – Nachbesserungen sind notwendig“ und 2) „Ist das Grundeinkommen eine Alternative zur Rente mit 67“. Außerdem fanden im Januar zwei Fachgespräche der Bundestagsfraktion statt: ein „Grüner Dialog Altersarmut“ mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und anderen sowie ein Fachgespräch „Selbständige in die Rentenversicherung! Aber wie?“. Die Frage der Alterssicherung von Selbständigen ist mittlerweile auch in der Regierung angekommen, wobei sich die drei Regierungsparteien noch streiten, ob sie eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Pflicht, sich überhaupt zu versichern, also gesetzlich oder privat, wollen. Dazu hatte ich noch im letzten Jahr, am 31.12., ein Interview mit Deutschland Radio Kultur.

Persönliche Erklärung zur Ablehnung des ISAF-Mandats der Bundesregierung

Gepostet am Donnerstag, den 26. Januar 2012 um 17:55 in Frieden

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Ute Koczy und Wolfgang Strengmann-Kuhn

nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2011 (2011) vom 12. Oktober 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (BT-DRS: 17/8166)

Erneut stimmen wir über das Mandat zur Entsendung von deutschen Soldatinnen und Soldaten nach Afghanistan ab. Die komplexe Situation in diesem Land und die Probleme bei der Einschätzung der Lage geben weiterhin Anlass zu vielen Fragen und erschweren die Entscheidung enorm.

Wir schicken voraus, dass unser Dank und unsere Wertschätzung denjenigen gelten, die als Soldatinnen und Soldaten, als zivile Helferinnen und Helfer in Verbindung mit ihren Familienangehörigen Aufgaben in Afghanistan erfüllen. Dieses Mandat in Afghanistan fordert mitunter den höchsten Einsatz und das darf nie vergessen werden. Auch angesichts dieser Verantwortung ringen wir um die richtige Entscheidung.

In der Abwägung unserer Argumente sind wir zu einer Ablehnung des Mandates gekommen und möchten diese mit der vorliegenden Erklärung begründen.

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