Pressemitteilung | Arbeitslose Unionsbürger brauchen Mindestsicherung
Zum heutigen Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Der Generalanwalt kritisiert zu Recht den bisherigen pauschalen Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürgerinnen und -bürger von Sozialleistungen. Wie wir sieht er darin einen Verstoß gegen das Europarecht. Vielmehr ist in jedem Einzelfall eine genaue Prüfung notwendig. Unionsbürger, die hier gearbeitet haben, deren Kinder hier zur Schule gehen und die hier integriert sind, dürfen nicht länger diskriminiert werden – auch dann nicht, wenn sie mal ihre Arbeit verlieren.
Die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und -nehmern ist eine tragende Säule der Europäischen Union. Menschen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu uns kommen, um Arbeit zu suchen, brauchen unsere Unterstützung. Sie brauchen Beratung und Angebote zur Sicherstellung ihrer Existenzgrundlage. Ziel muss es sein, sie in die Lage zu versetzen, sich möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren.