Pressemitteilung: Menschenwürde ist nicht relativierbar

Gepostet am Donnerstag, den 17. Juli 2014 um 15:53 in Asylbewerberleistungsgesetz,Pressemitteilung

Zum zweiten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Ausgestaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2012 klargestellt, dass die Würde des Menschen und damit das Existenzminimum nicht relativierbar sind. Die niedrigeren Regelsätze für Asylsuchende sind seither verfassungswidrig. Seit zwei Jahren hat es die Bundesregierung nicht geschafft, dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Urteils vorzulegen. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört ersatzlos abgeschafft. Asylsuchenden sind genauso Leistungen der Grundsicherung zu gewähren wie allen anderen hier lebenden Menschen. Ein Existenzminimum zweiter Klasse ist ein Widerspruch in sich und darf es nicht geben.

Auch der vor kurzem bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Sozialministerium enttäuscht auf ganzer Linie. 

Pressemitteilung: Künstlersozialkasse gerecht finanzieren

Gepostet am Mittwoch, den 2. Juli 2014 um 13:29 in Künstlersozialversicherung,Pressemitteilung

Zu der Beratung des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher und Ulle Schauws, kulturpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Künstlersozialkasse ist zentral für die soziale Absicherung der Kulturschaffenden und PublizistInnen und wir unterstützen Maßnahmen zu ihrer Stärkung. Unabdingbar für die Existenz dieser Solidargemeinschaft ist eine solide Finanzierungsgrundlage.

Pressemitteilung: Hartz-IV-Sanktionen – Arbeitsuchende brauchen mehr Rechte statt schnellere Strafen

Gepostet am Dienstag, den 17. Juni 2014 um 15:30 in Grundsicherung/ Hartz IV,Pressemitteilung,Sanktionen

Zu den Meldungen, wonach das Sanktionsrecht verschärft und die Hartz-IV-Regelungen vereinfacht werden soll, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Der Ruf nach einer Verschärfung der Sanktionen ist falsch. Es wird schon viel zu lange einseitig auf Druck statt Motivation gesetzt. Zentrales Ziel der Grundsicherung ist die Existenzsicherung. An diesem Ziel muss sich jede Reform der Grundsicherung messen lassen. Sanktionen sind für die Leistungsberechtigten meist demütigend, unnötig und kontraproduktiv. Wer erfolgreich in Arbeit vermitteln will, muss mit den Menschen arbeiten und nicht gegen sie.

Pressemitteilung: Die Energiewende in Hessen kann noch gelingen

Gepostet am Mittwoch, den 28. Mai 2014 um 09:46 in Pressemitteilung,Verschiedenes
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Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats der EEG-Reform:

„Aus den Vorschlägen zu dem zwischen Bund und Ländern seit April verhandelten Gesetz wird deutlich, dass sich die Bundesregierung stärker auf die Länder zu bewegen muss. Wenn Schwarz-Rot diese Änderungsvorschläge berücksichtigt, könnten immerhin die schlimmsten Auswirkungen für die Energiewende auch in Hessen verhindert werden.

Mit seinen Forderungen nach einer geringeren Belastung der Eigenstromförderung aus erneuerbaren Energien, nach Vertrauensschutz für bereits genehmigte Windkraftprojekte und einer Verschiebung des Stichtags für das rückwirkende Inkrafttreten der Gesetzesnovelle hat der Bundesrat in wichtigen Elementen die grüne Kritik aufgegriffen und sinnvolle Verbesserungen eingefordert.“

Statement von mir zur Debatte um Zuwanderung und angeblichen Sozialmissbrauch

Gepostet am Samstag, den 24. Mai 2014 um 15:28 in Europa,Pressemitteilung,Soziales Europa

Zur Debatte um Zuwanderung und angeblichen Sozialmissbrauch nachfolgend ein Statement von Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Die Bundeskanzlerin gefährdet mutwillig die Zustimmung der Bevölkerung zur EU. Sie begibt sich auf das populistische Niveau der CSU und befeuert eine Debatte über angeblichen Missbrauch von Sozialleistungen, der bis heute nicht belegt wurde. Stattdessen wäre es notwendig, sich auf europäischer Ebene für mehr soziale Mindeststandards einzusetzen, um die Ursachen dafür zu bekämpfen, dass Menschen vor Armut und Diskriminierung flüchten. Bisher hat das die Bundesregierung auf europäischer Ebene immer blockiert und ist darüber hinaus für den Sozialabbau in den Krisenstaaten mitverantwortlich. Merkels Europapolitik ist scheinheilig: sie verhindert ein soziales Europa und beschwert sich über die Folgen ihrer eigenen Politik.

Und auch die Kommunen bei uns, die Probleme mit steigender Zuwanderung haben, verweisen darauf: Das Problem liegt weniger im Missbrauch als vielmehr im Fehlen von sozialer Sicherung. Zuwanderinnen und Zuwanderer werden dadurch zu Dumpinglöhnen beschäftigt und in unzumutbare Wohnverhältnisse gedrängt. Besserer Zugang zu Sozialleistungen hilft, diese Probleme zu reduzieren und Brücken in den Arbeitsmarkt zu bauen.“

Pressemitteilung zu EU Sozialleistungen: Populismus beenden

Gepostet am Dienstag, den 20. Mai 2014 um 15:52 in EU-Binnenmigration,Pressemitteilung
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Zu den Schlussanträgen beim Europäischen Gerichtshof zum Zugang zu Leistungen der Lebensunterhaltssicherung erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik::

Die Bundesregierung muss zur Sacharbeit zurückkehren und den schädlichen Populismus aus den Reihen der CDU/CSU beenden. Der Generalanwalt tritt den geschürten Ängsten klar entgegen: es droht keine massive Zuwanderung in die Sozialsysteme. Jetzt gilt es, die Schlussanträge des Generalanwalts ernst  zu nehmen und das Sozialgesetzbuch II auf EU-Tauglichkeit zu überarbeiten.
Die deutsche Rechtspraxis muss verbessert werden. Wir brauchen eine Regelung, die arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und -bürger nicht mehr wie bisher pauschal von Leistungen nach dem SGB II ausschließt. Der Generalanwalt stellt klar, dass grundsätzlich ein Ausschluss von Leistungen für diejenigen, die mit dem Ziel einreisen, „in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen oder eine Beschäftigung zu suchen“, mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die von ihm geforderte Einzelfallprüfung muss aber endlich im Gesetz verankert werden.
Menschen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gefragt sind, haben bei der beruflichen Eingliederung besonderen Unterstützungsbedarf, beispielsweise bei Sprachkursen. Deutschland ist gut beraten, als Einwanderungsland mit Fachkräftemängel Mittel zur beruflichen Eingliederung bereitzustellen. Unionsbürgerinnen und -bürger müssen endlich Zugang zu den aktiven Leistungen der Arbeitsförderung – auch nach dem SGB II –  erhalten.

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