PM | Bundesregierung verweigert Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das Bundeskabinett, erklären Luise Amtsberg, Flüchtlingspolitische Sprecherin und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:
Die Hardliner im Bundesinnenministerium haben sich wieder einmal durchgesetzt: Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes bleibt aufgrund der massiven Intervention des Innenministeriums hinter dem ohnehin schon enttäuschendem Referentenentwurf zurück.
Aus diesem Grund hatte das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Denn dieses relativiere aus ganz profanen „migrationspolitischen“ Gründen (nämlich zum Zwecke der Abschreckung) die in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Menschenwürde. Dieser Eingriff sei – so Karlsruhe – grundgesetzwidrig.
Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Schutzsuchenden – denn es schreibt die systematische soziale und medizinische Unterversorgung von Asylbewerbern, von Kriegsflüchtlingen und Geduldeten vor.
Wir haben schon mehrfach vorgeschlagen, dieses Gesetz ersatzlos zu streichen (siehe Bundestagsdrucksachen 16/10837 und 17/1428). Die Große Koalition aber will mit dem heutigen Gesetzentwurf die Uhr wieder zurückdrehen und zwar auf vor die Zeit vor dem Karlsruher Urteil.
Der SPD fehlt es entweder an Kraft, Überzeugung oder schlichtweg am Willen, sich dieser Verschärfung entgegenzustellen. Besonders erbärmlich ist, dass Schwarz-Rot – trotz all der dramatischen Todesfälle in deutschen Asylunterkünften – nicht bereit ist, die minimalmedizinische Versorgung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verbessern, obwohl die notwendigen Korrekturen längst durch eine EU-Richtlinie vorgegeben sind.
Es ist schockierend, dass weder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und EU-Recht, noch die Situation der Betroffenen die Bundesregierung veranlasst, endlich tätig zu werden. Schließlich geht es hierbei immerhin um die Gesundheit und Menschenwürde von Flüchtlingen.
Dies ist eine Pressemitteilung anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das Bundeskabinett.
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