Antrag: Rente für Dopingopfer in der DDR

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 12:57 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12393 vom 20.02.2013

Antrag der Abgeordneten

Viola von Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, Maria Klein-Schmeink, Claudia Roth (Augsburg), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rente für Dopingopfer in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In der DDR wurden bis 1989 Sportlerinnen und Sportler systematisch und flächendeckend von staatlichen Stellen gedopt. Viele der Sportlerinnen und Sportler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen, leiden heute unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Schon damals war den Verantwortlichen klar, dass Doping gesundheitliche Schäden nach sich ziehen würde. Nach DDRinternen Schätzungen wurden bei zehn bis 15 Prozent der Sportlerinnen und Sportler leichte Schäden erwartet, bei fünf Prozent schwere Schäden. Dies hielt die Sportfunktionärinnen und -funktionäre keineswegs von ihrem verantwortungslosen Handeln ab.

So leben heute viele Menschen mit einer Schwerbehinderung. Teilweise kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Notwendigkeit von Geschlechtsumwandlungen. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern vielfach auch ihre Kinder. Rechtlich begründete Ersatzansprüche der ehemaligen Sportlerinnen und Sportler bestehen bisher nicht. Klagen von zahlreichen ehemaligen Athletinnen und Athleten gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB – Rechtsnachfolger des NOK der DDR) und gegen Jenapharm (Rechtsnachfolger des Produzenten der Dopingsubstanzen) wurde vergleichsweise gegen Zahlung von jeweils 9250 Euro an 167 bzw. 184 Betroffene beigelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus moralischen Gründen mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) Verantwortung übernommen. Dazu wurde ein bundeseigener Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro eingerichtet, aus dem insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhielten. Anträge hatten insgesamt 308 Betroffene gestellt.

Zum vollständigen Antrag als PDF-Dokument

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