Pressemeldung: Die Vergabe von Ausfuhrgewährleistungen reformieren

Gepostet am Mittwoch, den 23. April 2008 um 12:36 in Pressemitteilung,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Zu dem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über vergebene Gewährleistungen im Jahre 2007 erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, außenwirtschaftspolitischer Sprecher und Alexander Bonde MdB:

Die Gewährleistungen zur Absicherung von Exportrisiken, Investitionen und der Entwicklungszusammenarbeit sind die zentralen Instrumente der Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Mit den Gewährleistungen nimmt der Staat Einfluss auf das wirtschaftliche Geschehen. Er gestaltet die Rahmenbedingungen, die letztlich darüber entscheiden, ob Geschäfte mit besonderen Risiken zustande kommen.

Wir kritisieren, dass der Export von Rüstungsgütern und Kraftwerken – trotz erheblicher Umweltrisiken – durch staatliche Gewährleistungen abgesichert wurden. Aus einem vertraulichen Bericht des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass die Bundesregierung Gewährleistungen für Vorhaben gegeben hat, die aus unserer Sicht problematisch sind. Die Benennung dieser Projekte wurde uns von der Bundesregierung jedoch untersagt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Rahmenbedingungen für Gewährleistungen zu überarbeiten. Umwelt- und soziale Kriterien sowie die Beachtung der Menschenrechte müssen eine stärkere Rolle bei der Vergabe spielen. Wir fordern den Verzicht auf die Absicherung von Rüstungsexportgeschäften, den Export von Atomtechnologie und Kohlekraftwerken, die den Ausstoß von Klimagasen steigern.

Da im Zweifel die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für entstehende Risiken haften, ist eine stärkere demokratische Kontrolle über die Vergabe von Gewährleistungen nötig. Es kann nicht sein, dass der Interministerielle Ausschuss umstrittene Projekte hinter verschlossenen Türen entscheidet und der Haushaltsausschuss des Bundestages lediglich zweimal im Jahr nachträglich über die beschlossenen Projekte informiert wird. Wir fordern, dass alle anstehenden Entscheidungen über Gewährleistungen mindestens acht Wochen vor der Entscheidung im Interministeriellen Ausschuss veröffentlicht werden und der Deutsche Bundestag ein Veto-Recht erhält.