taz: Rezepte gegen Altersarmut

Gepostet am Montag, den 5. Mai 2008 um 13:05 in Altersarmut,Alterssicherung

Für eine Rente auf Sozialhilfeniveau muss ein Durchschnittsverdiener 27 Jahre lang einzahlen. Was tun gegen Altersarmut? Vier Szenarien für das Rentensystem der Zukunft.

Altersrenten auf Grundsicherungsniveau trotz vieler Beitragsjahre bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit sind derzeit Dauerthema in Berlin. B. Dribbusch und U. Herrmann präsentieren in der taz vom 5. Mai 2008 vier Szenarien für eine Reform des deutschen Rentensystems. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn wird zur Reform nach dem schwedischen Modell zitiert:

Andere Länder sind längst viel weiter. Die Schweiz etwa. Das Land verfügt über ein einzigartiges Umverteilungssystem. Dort zahlt jeder Erwerbstätige, egal ob angestellt oder selbstständig, rund 10 Prozent in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und in die Invalidenkasse. Bei Angestellten entrichten diese und ihre Arbeitgeber jeweils die Hälfte dieses Beitrages. Verdient jemand 2 Millionen Euro im Jahr, werden also satte 200.000 Euro fällig.

Denn trotz der ungedeckelten Beiträge ist die Rente klar begrenzt: Maximal 2.210 Franken, also rund 1.370 Euro im Monat, bekommen die Schweizer Ruheständler. Spitzenverdiener zahlen somit für die ärmeren Rentner. Es stimmt optimistisch, dass diese gigantische Umverteilung offenbar mehrheitlich akzeptiert werden kann.

Ein anderes Land: Das schwedische System gar könnte „ein geeignetes Vorbild für eine umfassende Rentenreform in Deutschland sein“, sagt etwa der Sozialexperte der grünen Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn. In Schweden muss jeder Erwerbstätige einen prozentualen Beitrag in die umlagenfinanzierte Rentenkasse einzahlen und außerdem noch einen Vertrag über eine private Zusatzrente abschließen. Wer dann trotzdem noch unter ein gewisses Rentenniveau sinkt, erhält eine staatlich finanzierte Garantierente. Sie liegt für Singles bei mindestens 7.277 Kronen im Monat, also bei rund 800 Euro. Vermögen wird nicht angerechnet, anders als dies bei der deutschen Sozialhilfe der Fall ist.

Die Aufstockung durch die Garantierente ist degressiv gestaltet – auch RentnerInnen mit etwas höheren Ansprüchen bekommen noch eine kleine Aufstockung. Eine als peinlich empfundene Bedürftigkeitsprüfung entfällt. Der stigmatisierende Unterschied zwischen Renten und Grundsicherung würde damit verschwinden – ein interessantes Vorbild auch für Deutschland.

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