Deutscher Bundestag schreibt zwei Wissenschaftspreise aus

Gepostet am Mittwoch, den 28. Mai 2008 um 15:19 in Verschiedenes

Bei den ausgeschriebenen Preisen handelt es sich einmal um den Wissenschaftspreis 2008 des Deutschen Bundestages und zum Zweiten um den Deutsch-Französischer Parlamentspreis, der zusammen mit der Assemblée Nationale verliehen wird.

1. Wissenschaftspreis 2008 des Deutschen Bundestages

Auch im Jahr 2008 wird der Deutsche Bundestag einen Wissenschaftspreis verleihen. Der Preis, vom Parlament 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen.

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Für eine Bewerbung gelten folgende Regelungen:

Wissenschaftliche Studien können sowohl vom Autor selbst wie durch Dritte vorgeschlagen werden. Die Werke müssen in dreifacher Ausfertigung und nach Abschluss der gegebenenfalls vorangegangenen akademischen Verfahren eingereicht werden. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf beizufügen. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. August 2006 erschienen sind.

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine hochkarätig besetzte Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Provenienz.

Anwärter und Befürworter preiswürdiger Arbeiten werden gebeten, sich bis zum 31. Juli 2008 an folgende Adresse zu wenden:

Deutscher Bundestag e-mail: vorzimmer.wd[ät]bundestag.de
Referat WD 1 Telefon: 030-227-37410
Wissenschaftspreis Fax: 030-227-36464
Platz der Republik 1
11011 Berlin

2. Vierter Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis.

Um die mit je 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk in deutscher oder französischer Sprache verfasst haben, das seit November 2006 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:

Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury unter Vorsitz der Präsidenten der beiden Parlamente.

Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum 31. Juli 2008 an folgende Adresse:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
Platz der Republik 1
11011 Berlin

e-mail: deutsch-franzoesischer-preis[ät]bundestag.de
Tel.: 030-227-38630
Fax: 030-227-36464