Pressemitteilung: Staatsfonds. Normenkontrollrat muss prüfen
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erklären Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, außenwirtschaftspolitischer Sprecher:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung ihre Pläne zur Staatsfondsregulierung weiter verkompliziert. Investoren aus Nicht-EU-Staaten geraten ab einer Unternehmensbeteiligung von 25 Prozent in Mithaftung für Staatsfonds. Dadurch wird das Investitionsklima in Deutschland negativ beeinträchtigt. Zudem ist das Gesetz sehr bürokratieintensiv. Deswegen sollte es, bevor es in Kraft tritt vom Normenkontrollrat intensiv geprüft werden.
In Zukunft heißt es: Wer in Deutschland investieren will, braucht eine Genehmigung von Wirtschaftsministerium oder Bundeskabinett. Die Bundesregierung setzt damit Investitionsverhinderung an die Stelle von Investitionsförderung. Wir brauchen aber zielgenaue und handhabbare Regeln statt einem neuen Bürokratismus.
Die EU und die OECD arbeiten an gemeinsamen Regelungen zur mulilateralen Investitionskontrolle. Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass in der Wirtschaftspolitik internationale Regeln notwendig sind, die von zielgenauen nationalen Instrumenten gestützt werden. Dazu gehören eine staatliche Kontrolle von sicherheitsrelevanten Monopolen wie im Energiesektor und klare Regelungen gegen marktgefährdende und korrupte Unternehmen.