Pressemitteilung: Grüne beschließen Gesetzentwurf für bundeszentrales Korruptionsregister

Gepostet am Montag, den 14. Juli 2008 um 14:51 in Pressemitteilung,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag hat auf ihrer letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines Bun­des-Korruptionsregisters beschlossen, der nun in den Bundestag eingebracht wird.

Problemlage: die linke Hand weiß nicht, …

Öffentliche Aufträge dürfen nur an „zuverlässige“ Unternehmen vergeben werden; das sieht schon heute das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Doch in der Praxis sind den Vergabestellen anderswo vorhandene Erkenntnisse über solche Unzuverlässigkeit der Bieter oft nicht zugänglich. Ohne bundeszentrales Register er­fahren die existierenden Länderregister (Berlin, [zeitweise] Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und – schon seit 1997 – Hes­sen) sowie öffentlichen Auftraggeber vielfach nicht von auffällig gewordenen Unternehmen oder Personen in jeweils anderen Bundeslän­dern.

Der grüne Gesetzentwurf will nun die Bedingungen verbessern, dass durch Korrupti­on und andere Wirtschaftskriminalität auffällig gewordene unzuverlässige Unterneh­men tatsächlich keine Steuer-finanzierten öffentlichen Aufträge mehr erhalten und sich nicht mehr an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen dürfen. Um dies si­cherzustellen, müssen dahingehende, bisher nur regional verfügbare Erkenntnisse bundeszentral zusammengeführt und allen öffentlichen Auftraggebern in Bund, Län­dern, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Anstalten etc. zugänglich gemacht werden.

Lösung: alle Erkenntnisse über Wirtschaftskriminalität für alle Vergabestellen

Hierfür soll dem grünen Gesetzentwurf zufolge ein zentrales Register beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geschaffen werden. Dorthin sollen öffentliche und auch nicht-öffentliche Stellen gesicherte Erkenntnisse über wirtschaftskriminell auf­gefallene Unternehmen und für diese handelnde Personen melden: etwa über Beste­chungs-, Betrugs-, Untreue- und Insolvenzdelikte, verbotene Preisabsprachen oder gewichtige Fälle von Schwarzarbeiter-Beschäftigung. An der Täterschaft darf kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen: etwa aufgrund einer Verurteilung, eines Haftbe­fehls oder Geständnisses.

Rechte betroffener Unternehmen bleiben gewahrt

Diese Mitteilungen speichert das Zentralregister nur, wenn das betroffene Unterneh­men nach vorherigem Angebot einer Stellungnahme keine vernünftigen Zweifel an dem Sachverhalt glaubhaft macht. Die Notierungen im Zentralregister sind bei nach­träglich bekannt werden Zweifeln zu löschen, spätestens jeweils nach 5 Jahren.

Vergabestellen entscheiden weiter autonom über Ausschluss von Bietern

Vor Vergabe eines oder mehrerer zusammenhängender Aufträge über 25.000 € net­to müssen, darunter dürfen öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommu­nen beim Zentralregister erfragen und erfahren, ob Bieter bzw. Bewerber dort ge­speichert sind und mit welchen Erkenntnissen. Die anfragende Stelle entscheidet so­dann selbständig, ob sie auf Grund der übermittelten Daten einen Bieter vom Verga­beverfahren um einen öffentlichen Auftrag ausschließt.

Zweckbindung, Verwendung und der Schutz der genutzten Daten werden durch prä­zise Verfahrensregelungen sichergestellt. Der Gesetzentwurf wurde von der Dienststelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz fachlich geprüft und gebilligt.

Die anderen Fraktionen des Bundestages sind nun aufgefordert, diese Initiative gegen Korruption und andere Wirtschaftskriminalität zügig mit umzusetzen.

Bisherige grüne Initiativen für Zentralregister durch Union ausgebremst

Die bündnisgrüne Fraktion setzt sich seit langem für ein solches Zentralregister ein: einen erstmal 1995 eingebrachten grünen Antrag lehnte die damalige schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestages 1998 ab. Ein 2002 von der rot-grünen Koalitionsmehrheit im Bundestag bereits beschlossenes Gesetz ließ die Union im Bundesrat scheitern. Ein darauf aufbauender weiterer Entwurf des Bundeswirtschafts-+ Arbeitsministeri­ums 2005 konnte parlamentarisch nicht mehr umgesetzt werden, weil der Bundes­kanzler vorzeitige Neuwahlen veranlasste. In der aktuellen Wahlperiode hat die Bun­desregierung – entgegen mehrfacher bündnisgrüner Anträge – bisher keinerlei An­stalten gemacht, einen Gesetzentwurf für ein Korruptionsregister vorzulegen, obwohl dies seit langem auch die Innen- sowie Finanzminister von Bund und Ländern uniso­no fordern.

Daher nehmen Die Grünen die Angelegenheit nun wieder selbst in die Hand und unterbreiten einen ausformulierten, schnell verabschiedungsfähigen Regelungsvorschlag.

Zum Gesetzentwurf im Volltext:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609780.pdf

Dazu eine Meldung in der Süddeutschen Zeitung

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