Pressemitteilung: Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz schaden viel und nutzen wenig
Zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erklären Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, außenwirtschaftspolitischer Sprecher:
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes schadet viel und nutzt wenig. Der populistische Generalverdacht gegen ausländische Anleger gefährdet notwendige Investitionen in Deutschland. Wir treten für multilaterale Vereinbarungen ein, um die Investitionsbedingungen von institutionellen Investoren und Staatsfonds zu regulieren. Die Bundesregierung ist aufgefordert, aktiv am EU- und OECD-Prozess zur Regulierung von Staatsfonds und privaten Investitionen mitzuwirken.
Wir brauchen zielgenaue Instrumente, um die Markt- und Finanzmacht bedrohlicher in- und ausländischer Investoren – nicht nur von Staatsfonds – zu begrenzen. Aber genau diese notwendigen Regelungen und eine Aufstockung der dringend benötigten Mittel für das Bundeskartellamt blockiert die große Koalition konsequent.
Die Bundesregierung begründet den Genehmigungsvorbehalt bei ausländischen Unternehmensbeteiligungen ab 25 Prozent mit nationalen Sicherheitsinteressen, die Einschränkungen der in der EU geltenden Kapitalverkehrsfreiheit zulassen würden. Sie sind im Gesetzentwurf aber nicht näher definiert. Zwar werden in der EU ansässige Unternehmen vom Genehmigungsvorbehalt ausgenommen. Zusätzlich problematisch wirkt aber die Bestimmung, dass auch in der EU ansässige – und damit auch deutsche – Unternehmen, an denen Gebietsfremde zumindest 25 Prozent halten, als ausländische Unternehmen eingestuft werden. Alle deutschen Dax-Unternehmen liegen über dieser Quote. Die genannten Unschärfen zeigen, welch massive Verunsicherung der Investoren durch diesen Beschluss zu befürchten ist.
Hintergrund: Staatsfondsdebatte und Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen [PDF]