Pressemitteilung: Entwicklungspolitik und Außenwirtschaftsförderung müssen klar getrennt werden
Zur Anhörung im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur „Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung“ erklären Thilo Hoppe, Sprecher der AG Globalisierung, Global Governance und Welthandel, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, außenwirtschaftspolitischer Sprecher:
Die Sachverständigen haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung klar voneinander zu trennen sind. Die Kernaufgabe der Entwicklungspolitik besteht darin, einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut, zum Schutz der Umwelt, zur Demokratieförderung und zu einer gerechteren Gestaltung der Globalisierung zu leisten. Außenwirtschaftsförderung dient dagegen der Unterstützung deutscher Unternehmen mit Hilfe diverser Instrumente wie Exportkreditversicherungen und Investitionsgarantien.
Eine stärkere Verzahnung oder Vermischung dieser Politikfelder wie sie von der FDP, Teilen der CDU/CSU und dem Bundesverband der deutschen Industrie angestrebt wird, lehnen wir ab. Die Entwicklungszusammenarbeit darf sich nicht Wirtschaftsförderungsinteressen unterordnen. Darin stimmen wir mit Fachleuten aus Entwicklungs- und Durchführungsorganisationen überein.
Der oft zu hörende Hinweis, in anderen OECD-Staaten – insbesondere in Frankreich – sei eine stärkere Funktionalisierung der Entwicklungspolitik im Sinne der Außenwirtschaftsförderung sichtbar, wurde in der Anhörung weder von der Bundesregierung noch von den Sachverständigen überzeugend bestätigt. In Folge internationaler Absprachen wie der sogenannten „Paris-Erklärung“ sind immer weniger Lieferungen an das Geberland gebunden.
Deutsche Unternehmen sind im Rahmen internationaler Ausschreibungen zur Umsetzung von Entwicklungsprogrammen sehr erfolgreich beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie im Wassersektor. Der faire Zugang für deutsche Unternehmen zu Aufträgen der Entwicklungszusammenarbeit ist bereits gegeben.
Die Anhörung verdeutlichte, dass die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung künftig besser auf ihren entwicklungsfördernden Nutzen geprüft werden müssen. Projekte, die Mensch und Umwelt schädigen, dürfen nicht durch staatliche Garantien gefördert werden. Mittelfristig brauchen wir eine Reform der Außenwirtschaftsinstrumente: Diese müssen transparenter gestaltet werden. Soziale und ökologische Kriterien müssen systematisch integriert und die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet werden.
Thilo Hoppe ist Vorsitzender des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.