Pressemitteilung: Kinderregelsätze sind zu niedrig

Gepostet am Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 17:06 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Pressemitteilung,Regelsatz

Die Hartz IV-Regelsätze sind zu niedrig, decken nicht den Bedarf von Familien und müssen deutlich erhöht werden. Das hessische Sozialgericht urteilte, dass die Regelsätze für Familien weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar sind. Die Gutachten, die das Landessozialgericht in Auftrag gegeben hat, zeigen eindeutig, dass die derzeitigen Regelsätze eine soziale wie kulturelle Teilhabe von Kindern am öffentlichen Leben nicht gewährleisten können. Nach neueren Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssten die Kinderregelsätze mindestens 400 € betragen. Darüber hinaus belegen die Gutachten die Fragwürdigkeit der Methoden zur Ermittlung der Kinderregelsätze.

Pressemitteilung von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

Kinderregelsätze sind zu niedrig: Hessisches Sozialgericht überweist Entscheidung zu Kinderregelsätzen ans Bundesverfassungsgericht

Zur Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, die Klage gegen die Höhe der Hartz IV-Regelleistungen der nächsten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vorzulegen, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, hessischer Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Frankfurter Armutsforscher:

Die Hartz IV-Regelsätze sind zu niedrig, decken nicht den Bedarf von Familien und müssen deutlich erhöht werden. Das hessische Sozialgericht urteilte, dass die Regelsätze für Familien weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar sind. Die Gutachten, die das Landessozialgericht in Auftrag gegeben hat, zeigen eindeutig, dass die derzeitigen Regelsätze eine soziale wie kulturelle Teilhabe von Kindern am öffentlichen Leben nicht gewährleisten können. Nach neueren Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müssten die Kinderregelsätze mindestens 400 € betragen. Darüber hinaus belegen die Gutachten die Fragwürdigkeit der Methoden zur Ermittlung der Kinderregelsätze.

Notwendig ist eine Kindergrundsicherung oder ein Kindergrundeinkommen, das nicht nur das Kindergeld und den Kinderregelsatz, sondern auch die Kinderfreibeträge ersetzt, die bisher die Besserverdienende begünstigen. Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen werden dadurch mit denen von Spitzenverdienern gleichgestellt. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein.

Da die Politik bisher nicht gehandelt hat, ist die Überweisung an das Bundesverfassungsgericht zu begrüßen. Die Höhe der Regelsätze ist eine Bundesangelegenheit und muss daher auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, damit die Politik gezwungen wird, die Höhe der Kinderregelsätze und die Methoden zu ihrer Ermittlung zu ändern.

Das Landessozialgericht hatte Gutachten zu der Höhe der Regelleistungen in Auftrag gegeben. Die Gutachten sollten überprüfen, ob die Regelsatzleistungen familiengerecht sind und eine sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern überhaupt möglich ist. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind aus dem Werra-Meißner-Kreis, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen.

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