Beschlüsse im Bundestagswahlprogramm für eine universelle, armutsfeste und individuelle soziale Sicherung für alle Bürgerinnen und Bürger
Auf der BDK vom 8. — 10. Mai in Berlin haben die Grünen ihr Bundestagswahlprogramm beschlossen. In vielen sozialpolitischen Fragen haben wir dabei zentrale Weichenstellungen vorgenommen. Das Ziel einer universellen sozialen Sicherung, die alle Bürger und Bürgerinnen nach gleichen Regeln, zuverlässig und armutsfest absichert, hat an vielen Stellen im Wahlprogramm seinen Niederschlag gefunden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass es bei der Grundsicherung keine Kürzungen unter den Bedarf, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist, geben darf. Wir treten für einen allgemeinen (und nicht für branchen- und regionenspezifischen) Mindestlohn ein. Wir fordern die Bürgerversicherung für die Krankenversicherung und perspektivisch auch für die Rentenversicherung.
Konstruktiv war auch die Auseinandersetzung um Konzepte gegen Altersarmut. Mit dem Wahlprogramm haben wir Eckpunkte für eine Garantierente beschlossen. Mit der Garantierente wollen wir ein Mindestniveau in die gesetzliche Rente einziehen. Die Garantierente soll auch für die jetzigen RentnerInnen und für Teilzeitbeschäftige und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien gelten und sie soll für alle den Grundbedarf abdecken. Hervorzuheben ist auch der Beschluss für eine eigenständige und bedingungslose Kindergrundsicherung, der deutlich macht, dass wir nicht einen Ausbau der Infrastruktur gegen eine verbesserte materielle Absicherung von Kindern ausspielen. Viele Beschlüsse greifen auch Elemente eines allgemeinen Grundeinkommens auf.
Zu nennen sind die Beschlüsse zur Garantierente und zur bedingungslosen Kindergrundsicherung, aber auch z.B. zur Grundsicherung, zur Einführung eines abrufbaren und frei verfügbaren Zeitkontos in der Grundsicherung oder einem Grundeinkommenssockel bei der Studienfinanzierung. Letztlich wird dadurch ein Mindesteinkommen bzw. repressionsfreie Grundsicherung in allen Lebenslagen garantiert. Hinzu kommen soziale Rechte sowie eine angestrebte grundlegende Individualisierung sowohl der sozialen Sicherung wie der Einkommensteuer.