Rede zu den Gesetzentwürfen zur Einrichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
mit den Gesetzentwürfen soll eine nationale Akkreditierungsstelle eingerichtet werden. Es soll also eine nationale Institution geschaffen werden, die feststellt, wer feststellen darf, dass Produkte etc. bestimmten Regeln entsprechen und damit für den gemeinsamen Markt zugelassen werden. Derzeit ist diese Aufgabe auf mehrere Stellen verteilt. Die Einrichtung der nationalen Akkreditierungsstelle muss bis zum 1. Januar 2010 erfolgen. Reichlich spät sind die Gesetzentwürfe in den Bundestag eingereicht worden. Dabei ist lange bekannt, dass die Akkreditierungsstelle bis Anfang nächsten Jahres eingerichtet werden muss. Es geht schließlich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Dass die Bundesregierung erst so spät agiert hat einen einfachen Grund: Sie konnte sich mal wieder nicht einigen. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Beteiligung von Bund, Ländern und Wirtschaft zu je einem Drittel vor – die sogenannte Drittel-Lösung. Diese Lösung ist keine Lösung, sondern sie ist das Ergebnis eines Kompromisses und zwar eines schlechten Kompromisses.
Bei der Drittellösung ist mehr als fraglich, ob sie vernünftig administrierbar ist. Wir befürchten, dass der bürokratische Aufwand sehr hoch ist. Und da stehen wir nicht alleine. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme empfohlen, den bürokratischen Aufwand bei der Abwägung der Organisationsform zu berücksichtigen. Sehr geehrter KollegInnen und Kollegen: warum schreibt wohl der Normenkontrollrat dies in seiner Stellungnahme? Dafür kann es nur einen Grund geben. Sie haben bei der Konstruktion dieser Drittellösung nicht Ihre Hausaufgaben gemacht und nicht darauf geachtet, was für einen bürokratischen Aufwand sie bedeutet. Offensichtlich sind sie selbst auch gar nicht davon überzeugt, dass diese Konstruktion sinnvoll ist. Anders ist nicht zu erklären, dass Sie die Drittel-Lösung schon nach wenigen Monaten auf ihre Funktionalität hin überprüfen wollen.
Sehr geehrte KollegInnen und Kollegen: Wir können es auch einfacher haben! Lassen wir die Finger von der vermurksten Drittel-Lösung und richten wir eine öffentliche Behörde ein! Das wäre der einfachste Weg und es wäre der richtige Weg.
Die Kontrolle der Zugangskontrollen für Produkte und Dienstleistungen zu dem gemeinsamen Markt ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Eine Beteiligung der Privatwirtschaft an dieser Aufgabe ist schlichtweg nicht zielführend.
Die Drittellösung wurde doch nur gewählt, weil der Bundeswirtschaftsminister Guttenberg dogmatisch die Linie verfolgt hat, an dieser originär öffentlichen Aufgabe die Wirtschaft zu beteiligen. Die Kontrolleure sollen sich selbst kontrollieren! Ich kann das nicht nachvollziehen.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Guttenberg ist das die Lehre, die Sie aus der Wirtschafts- und Finanzkrise ziehen? Glauben Sie wirklich, dass sie heute noch jemandem erzählen können, dass die beste Kontrolle der Märkte und auch die indirekte Kontrolle von der Wirtschaft selbst gemacht wird? Die Wirtschaft kann sich nicht selbst kontrollieren und sie soll es auch nicht. Das ist die Lehre aus der Finanzkrise. Und das würde auch der ordoliberalen Position entsprechen, mit der Sie sich sonst immer gerne schmücken.
Liebe KollegInnen und Kollegen, das Gesetz ist Murks und deswegen werden wir es ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!