Kleine Anfrage: Bau der Umgehungsstraße B 519neu Flörsheim–Wicker–Weilbach
Im Falle der B 519 wurden bereits zwei Planfeststellungsverfahren ausgesetzt, da die Nachteile gegenüber den Vorteilen hinsichtlich Verkehrsentlastung und Lebensqualität überwogen. Dennoch ist die Maßnahme „B 519/B 40 Ortsumgehung für Flörsheim, Wicker, Weilbach“ im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs eingestuft. Die Maßnahme ist allerdings nicht im Investitionsrahmenplan bis 2010 (Stand 4/2007) enthalten. Das eingeleitete Planfeststellungsverfahren ruhte durch einen am 6. Mai 2007 erfolgten Bürgerentscheid, der den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Flörsheim für den Bau der Ortsumgehung Flörsheim, unwirksam machte.
In einer Kleinen Anfrage vom 8. Juli 2010 der Abgeordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn, Daniela Wagner u.a. erkundigten wir uns über den aktuellen Stand zur geplanten Umgehungsstraße. Wir fragten die Bundesregierung u.a. ob sich für die B 519neu eine neue Einschätzung ergeben hat, wie sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die B 519neu zusammen setzt und ob für die Bundesregierung der Bürgerentscheid gegen den Bau der B 519neu in Flörsheim eine Rolle spielt.
In ihrer Antwort bekräftigte das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass die B519 nicht gegen den Willen der Stadt durchgesetzt wird. Des weiteren verlautbarte das Ministerium: „Durch das derzeit nicht absehbare Baurecht für die B519 ist die Voraussetzung für die Aufnahme in einen zukünftigen Investitionsrahmenplan und in den Straßenbauplan nicht erfüllt.“
Dies ein erfreuliches Zeichen, denn damit haben es die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Kommunen wieder selbst in der Hand über den Bau der Straße zu entscheiden, spätestens die Kommunalwahl im nächsten Frühjahr kann damit Weichen stellen.