PM: Der Bericht zur Rente mit 67 gehört ins Parlament
Gemeinsame Erklärung der rentenpolitischen Sprecher der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anton Schaaf, Matthias W. Birkwald:
Die Bundesregierung hat offenbar jeglichen Respekt vor dem Parlament verloren. Der Bericht zur Rente mit 67 gehört zuerst ins Parlament und nicht in die Presse.
Die Bundesregierung hat den Bericht zur Rente mit 67 offenbar gezielt an die Presse weiter gegeben. Gestern kamen die ersten Zahlen in Tickermeldungen, heute sind ausführliche Zahlen in der Tagespresse.
Gestern wurde über die Rente mit 67 im Bundestag debattiert. Es ist ein Hohn, wenn der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur Arbeitsmarktlage der älteren Beschäftigten vorliegen, den Bundestagsabgeordneten aber nicht. Eine ehrliche und offene Debatte ist so nicht möglich.
Der Bericht zur Rente mit 67 muss von der Bundesregierung dem Parlament alle vier Jahre vorgelegt werden. In diesem Jahr muss die Bundesregierung den ersten Bericht vorlegen. Inhalt des Berichts ist „die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und eine Einschätzung darüber, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (§ 154 Abs. 4 SGB VI).
Dazu Pressestimmen:
Focus online: Rente: Erneut scharfe Kritik an Rente mit 67
Ostthüringer Zeitung: DGB und Sozialverband VdK: Beschäftigung Älterer weiter unzureichend