Rede zum Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Gepostet am Dienstag, den 23. November 2010 um 21:50 in Armut/ Grundsicherung,Regelsatz,Verschiedenes

Protokoll:

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Das Wort hat der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für Bündnis 90/Die Grünen.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung verschärft mit dem vorliegenden Haushalt die soziale Verschuldung in diesem Land.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen sprechen wir auch ungern davon, dass gespart wird. Sparen sieht nämlich eigentlich anders aus. Es handelt sich bei dem, was da vorgenommen wird, bestenfalls um Kürzungen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir sind nicht die Einzigen, die das so sehen. Ein Zitat lautet,
dass der Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung entlastet wird. Bei der Streichung der Beiträge für Arbeitslosengeld-II-Empfänger handelt es sich, wie auch bei dem Wegfall der Erstattungen des Bundes für die Ostrentenaufstockung, die beide als versicherungsfremde Leistungen anzusehen und somit vom Bund zu finanzieren sind, um reine „Verschiebebahnhöfe“.
Das Zitat stammt nicht aus einem der vielen tollen Beschlüsse unseres Parteitages am Wochenende, sondern es stammt aus dem gerade vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrates für Wirtschaft. Auf diesen sollten Sie vielleicht einmal achten und hören.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge führt nämlich gar nicht zu geringeren Ausgaben, sondern nur zu geringeren Einnahmen in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich bei der Rentenversicherung, die nun von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern gezahlt werden müssen.
Letzten Mittwoch hat die Bundesregierung den Rentenversicherungsbericht beschlossen. Seitdem wissen wir, dass die Beiträge ab 2014 um 0,6 Prozentpunkte höher als bisher geplant liegen werden. Die Bundesministerin findet diesen Anstieg akzeptabel; wir finden das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor kurzem hat der DGB-Vorsitzende Michael Sommer ebenfalls höhere Beiträge in ungefähr dieser Größenordnung akzeptabel gefunden. Da haben Sie das noch kritisiert. Er tat dies mit der Begründung, dass man dann auf die Rente mit 67 verzichten könnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen diesen Wettlauf um höhere Rentenversicherungsbeiträge nicht mit und sind deswegen sowohl nach wie vor für die Rente mit 67 als auch für die Rücknahme der Streichung der Beiträge für die Langzeitarbeitslosen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber die Lage der Rentenversicherung ist nicht der einzige Grund, warum wir gegen die Streichung der Beiträge sind. Von diesem Verschiebebahnhof betroffen ist nämlich nicht nur die Rentenversicherung. Durch die Streichung wird auch das Risiko von Altersarmut erhöht, und viele Arbeitslose in ALG-II-Bezug werden ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren. Dadurch steigen die Kosten der Grundsicherung und damit die Ausgaben der Kommunen. Die Kommunen sind aber ohnehin schon belastet, weil der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft immer noch zu niedrig liegt. Dabei sind es doch die Kommunen, die vor allem für die öffentliche Infrastruktur zuständig sind, die soziale Teilhabe schafft. Wir wollen deswegen den Anteil des Bundes an diesen Kosten erhöhen, um die Kommunen zu entlasten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Leidtragenden der Politik der Bundesregierung sind die Ärmsten in unserem Land, wie sich gestern auch bei der Anhörung zu den Regelsätzen von Hartz IV und der Grundsicherung im Alter zeigte. Dabei machten die Expertinnen und Experten deutlich, dass die Berechnung der Bundesregierung in großen Teilen nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, Frau Ministerin.

(Zuruf: Hört! Hört!)

Sie verstoßen in Teilen gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wir beantragen das wurde ja eben schon gesagt , dass der Regelsatz auf 420 Euro erhöht wird. Das ist der Betrag, der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband damals noch auf Basis der Daten von 2003 errechnet wurde. Erste aktuelle Schätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kommen auf 416 Euro. Heute Morgen hat auch die Diakonie eine Studie vorgelegt. In dieser wurde erstmals wissenschaftlich berechnet, wie hoch der Regelsatz sein müsste, wenn man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich einhalten wollte. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis: nicht 364 Euro, wie Sie behaupten, sondern, korrekt berechnet, mindestens 433 Euro. Das sind 69 Euro mehr, als die Bundesregierung hat berechnen lassen. Das zeigt, mit welchen Tricks da gearbeitet worden ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich bin gleich fertig. – Würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im vollen Umfang umgesetzt, müssten es sogar noch mehr sein. Das heißt, die 420 Euro, die wir beantragt haben, sind das absolute Minimum.

Der Haushalt der Bundesregierung ist also im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis. Er geht zulasten der Ärmsten, zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zulasten der Kommunen. Wir werden das nicht mitmachen und werden deswegen dagegen stimmen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)