Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen

Gepostet am Freitag, den 10. Dezember 2010 um 10:19 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Verschiedenes

Fachliche Stellungnahme des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung zum Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG)

Mitglieder des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung:
Dr. Irene Becker, Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Eisen, Prof. Dr. Bernhard Emunds, Dr. Jürgen Faik, Prof. Dr. Walter Hanesch, Prof. Dr. Richard Hauser, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Beate Hock, Gerda Holz, Prof. Dr. Andreas Klocke, Dr. Karl Koch, Dr. Monika Ludwig, Prof. Dr. Alfons Schmid, Prof. Dr. Franz Segbers, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Wagner

Vorbemerkung

In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitigen Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem nach Artikel 1 Grundgesetz (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 GG erklärt (BVerfG, 1 BvL 1/09). Die ausführlich begründete Entscheidung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II für Erwachsene (ALG II) als auch das Sozialgeld für Kinder sowie die derzeitige Anpassung an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts, die als „sachwidriger Maßstabswechsel“ bezeichnet wird (Absatz 184), und das Fehlen einer „Öffnungsklausel“ für nicht nur einmalige Sonderbedarfe. Das Gericht hat zudem spezifiziert, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins sich nicht auf ein physisches, sondern auf ein soziokulturelles Existenzminimum bezieht; „denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“ – so das Bundes-verfassungsgericht in Rn. 135. Im Folgenden wird geprüft, inwieweit der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) den verfassungsgerichtlichen Vorgaben entspricht und welche normativen Setzungen der Regierung eingeflossen sind.

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2 Kommentare zu "Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen"

  1. am 17. Dezember 2010 um 13:43

    […] Eisen, Richard Hauser, Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers und Wolfgang Strengmann-Kuhn) hat eine grundlegende Analyse vorgelegt: „Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen“. Die […]

  2. am 10. Februar 2011 um 05:14

    […] Objektivität von Zahlen“ des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung beschrieben (siehe http://archiv.strengmann-kuhn.de/2010/12/10/menschenwurde-teilhabe-und-die-scheinbare-objektivitat-von-…). Im Folgenden werden die wesentlichen Gründe erläutert. Da die Bundesregierung auf ihren nicht […]