Kleine Anfrage: Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland
Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Aus dem bestehenden System heraus ist auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten. So wird im aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angenommen, dass sich die Durchschnittsentgelte bis zum Jahr 2015 kaum weiter annähern. Die einstige Übergangslösung droht zu einer Dauerregelung zu werden.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP beschlossen: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“
Die gesamte Anfrage als PDF-Dokument
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage [PDF]