PM: Rentenansprüche für DDR-Flüchtlinge: Handeln statt streiten

Gepostet am Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 14:25 in Alterssicherung,Ostrenten,Pressemitteilung

Anlässlich des Streits zwischen der Bundesjustizministerin und dem BMAS über die Rentenansprüche ehemaliger DDR-Flüchtlinge erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Ausgerechnet Flüchtlinge aus der DDR wurden zu einem großen Teil durch die deutsche Einheit bei der Rentenberechnung benachteiligt. Statt zu streiten, muss die Bundesregierung endlich handeln, um die Benachteiligungen zu beenden. Wir haben dazu einen Antrag (Drs.Nr. 17/6108) in den Bundestag eingebracht, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zusammen mit einem gleichlautenden Antrag der SPD beraten wird. Die Zeit drängt auch deshalb, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine einzelfallgerechte, umfassende Rentenberechnung, die alle Versicherungszeiten einbezieht, ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

Einmal mehr wird deutlich, dass die Bundesregierung aufgrund interner Grabenkämpfe handlungsunfähig ist. Die Bundesjustizministerin sieht gesetzlichen Regelungsbedarf bei den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Das BMAS jedoch will davon nichts wissen und lehnt jeglichen Korrekturbedarf ab. Doppeltes Nachsehen haben die ehemaligen Flüchtlinge: finanziell und ideell, weil man ausgerechnet diejenigen bei der Rentenberechnung benachteiligt, die aus der DDR geflohen sind. Diese Personengruppe wird von der Bundesregierung im Stich gelassen.

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rentenansprüche für DDR-Flüchtlinge: Handeln statt streiten

Anlässlich des Streits zwischen der Bundesjustizministerin und dem BMAS über die Rentenansprüche ehemaliger DDR-Flüchtlinge erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Ausgerechnet Flüchtlinge aus der DDR wurden zu einem großen Teil durch die deutsche Einheit bei der Rentenberechnung benachteiligt. Statt zu streiten, muss die Bundesregierung endlich handeln, um die Benachteiligungen zu beenden. Wir haben dazu einen Antrag (Drs.Nr. 17/6108) in den Bundestag eingebracht, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zusammen mit einem gleichlautenden Antrag der SPD beraten wird. Die Zeit drängt auch deshalb, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine einzelfallgerechte, umfassende Rentenberechnung, die alle Versicherungszeiten einbezieht, ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

Einmal mehr wird deutlich, dass die Bundesregierung aufgrund interner Grabenkämpfe handlungsunfähig ist. Die Bundesjustizministerin sieht gesetzlichen Regelungsbedarf bei den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Das BMAS jedoch will davon nichts wissen und lehnt jeglichen Korrekturbedarf ab. Doppeltes Nachsehen haben die ehemaligen Flüchtlinge: finanziell und ideell, weil man ausgerechnet diejenigen bei der Rentenberechnung benachteiligt, die aus der DDR geflohen sind. Diese Personengruppe wird von der Bundesregierung im Stich gelassen.

 

" Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher "
Rentenansprüche für DDR-Flüchtlinge: Handeln statt streiten

 

Anlässlich des Streits zwischen der Bundesjustizministerin und dem BMAS über die Rentenansprüche ehemaliger DDR-Flüchtlinge erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

 

Ausgerechnet Flüchtlinge aus der DDR wurden zu einem großen Teil durch die deutsche Einheit bei der Rentenberechnung benachteiligt. Statt zu streiten, muss die Bundesregierung endlich handeln, um die Benachteiligungen zu beenden. Wir haben dazu einen Antrag (Drs.Nr. 17/6108) in den Bundestag eingebracht, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zusammen mit einem gleichlautenden Antrag der SPD beraten wird. Die Zeit drängt auch deshalb, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine einzelfallgerechte, umfassende Rentenberechnung, die alle Versicherungszeiten einbezieht, ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

 

Einmal mehr wird deutlich, dass die Bundesregierung aufgrund interner Grabenkämpfe handlungsunfähig ist. Die Bundesjustizministerin sieht gesetzlichen Regelungsbedarf bei den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Das BMAS jedoch will davon nichts wissen und lehnt jeglichen Korrekturbedarf ab. Doppeltes Nachsehen haben die ehemaligen Flüchtlinge: finanziell und ideell, weil man ausgerechnet diejenigen bei der Rentenberechnung benachteiligt, die aus der DDR geflohen sind. Diese Personengruppe wird von der Bundesregierung im Stich gelassen.

 

 

 

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