Rede im Bundestag zu Ostrenten, Rentenüberleitung und Altersarmut in Ostdeutschland

Gepostet am Samstag, den 17. Dezember 2011 um 16:18 in Altersarmut,Alterssicherung,Ostrenten

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird jetzt, mehr als 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, Zeit, endlich einen rentenpolitischen Schlussstrich zu ziehen. Deswegen habe ich durchaus große Sympathie für die Vorschläge der SPD,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz das könnte man vielleicht noch ein bisschen knackiger fassen zu verabschieden.

(Iris Gleicke (SPD): Das stimmt! Daran soll es nicht scheitern!)

Auch der Härtefallfonds ist keine schlechte Idee.
Wir Grünen sind bekanntlich nicht der Meinung, dass es umfassende Änderungen beim Rentenüberleitungsgesetz geben sollte. Aber es gibt einige wenige Gruppen, bei denen immer noch Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus sollte nach Wegen gesucht werden, um in Einzelfällen gezielt helfen zu können. Dabei könnte ein solcher Härtefallfonds tatsächlich sinnvoll sein.

Ein bisschen skeptisch bin ich allerdings, was die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeht. Das erinnert mich ein bisschen an das Motto „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich einen Arbeitskreis“. Herr Fuchtel ist nicht der einzige, der gleich diese Assoziation hatte. So etwas verzögert möglicherweise eine abschließende Lösung. Aber das ist nur ein Detail für die Umsetzung. Im Grundsatz ist die Idee der SPD durchaus gut.

Aus den Gruppen, bei denen wir Handlungsbedarf sehen, möchte ich zwei herausgreifen. Bei beiden verweigert die Bundesregierung bisher eine Lösung. Die eine Gruppe sind Geschiedene, die vor 1992 geschieden worden sind. Bei dieser Gruppe gibt es eine Ungerechtigkeit gegenüber der Situation im Westen. Zu dieser Gruppe, die sehr geringe Rentenansprüche hat, gehören insbesondere Frauen. Hier muss unbedingt geholfen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben dazu einen konkreten Vorschlag vorgelegt es muss aber nicht unbedingt dieser sein , den wir über Steuern finanzieren wollen, weil es rentenrechtlich nicht mehr möglich ist, fiktiv einen Versorgungsausgleich durchzuführen. Machen Sie gegebenenfalls bitte einen anderen Vorschlag.
Die zweite wichtige Gruppe sind die Flüchtlinge aus der DDR, die auch, zumindest zu einem großen Teil, durch die Wiedervereinigung benachteiligt sind. Das halte ich für einen Skandal. Es gab eine lange und breite Debatte darüber, dass man dieser Gruppe unbedingt helfen sollte. Auch dazu gab es einen gemeinsamen Vorschlag von SPD und Grünen, der bei der Bundesregierung nicht auf Wohlgefallen gestoßen ist. Auch an dieser Stelle möchte ich sagen: Machen Sie bitte einen eigenen Vorschlag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege Strengmann-Kuhn, Herr Kollege Vaatz würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Bitte schön, Herr Vaatz.

Arnold Vaatz (CDU/CSU):
Herr Dr. Strengmann-Kuhn, ich habe eine Frage, und zwar: Würden Sie es auch für notwendig erachten, einen gleichen rentenmäßigen Ausgleich an Frauen in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen, die vor 1974 geschieden worden sind?

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Man müsste genauer schauen, an welchen Stellen die Ungleichbehandlung erfolgt.

(Arnold Vaatz (CDU/CSU): Die sind nach dem gleichen Recht geschieden worden!)

Das müsste man im Einzelnen nachprüfen.

(Manfred Grund (CDU/CSU): Das ist Ihnen bekannt, oder?)

Ich habe Sie aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen. Sie regieren im Moment. Der Bundesrat hat gefordert, dass für diese Gruppe ein Vorschlag vorgelegt werden soll.
(Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Man kann doch keine separate Politik Ost an dieser Stelle machen! Das geht doch nicht!)
Dem haben Sie sich bisher verweigert. Sie sagen, dann müsste man auch für die Leute, die vor 1974 geschieden worden sind, eine Regelung treffen. Wenn Sie dieser Meinung sind, dann machen Sie es, wenn nicht, dann treffen Sie wenigstens eine Regelung für die zwischen 1974 und 1992 Geschiedenen. Wir haben einen Vorschlag vorgelegt. Den können Sie gerne ablehnen, aber dann machen Sie einen eigenen Vorschlag. Helfen Sie dieser Gruppe, solange sie noch lebt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))

Das Gleiche gilt für die Flüchtlinge. Auch dazu sage ich: Sie müssen unsere Vorschläge nicht eins zu eins übernehmen. Wichtig ist, dass diesen Menschen endlich geholfen wird. Tun Sie bitte irgendetwas, um den Flüchtlingen und Geschiedenen zu helfen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ein weiterer Bereich, in dem die Regierung bisher nichts tut, obwohl es im Koalitionsvertrag steht, ist die Schaffung eines einheitlichen Rentenwerts in Ost und West. Das war in der Tat ein ziemliches Rumgeeiere gerade eben. Allerdings muss ich sagen: Bei der SPD ist das nicht viel anders. Auch von der SPD gibt es keinen konkreten Vorschlag, wie ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West hergestellt werden kann. Es gibt einen Vorschlag der Linken, einen der FDP und einen von uns. Bei den beiden großen Parteien heißt es immer nur: Es ist kompliziert, und es muss alles abgewogen werden. Unsere Position ist klar. Wir wollen möglichst schnell die Ungleichbehandlung abschaffen. Wir wollen gleiches Recht für alle in Ost und West.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das heißt vor allen Dingen, den Rentenwert Ost auf das Niveau des Rentenwerts West anzuheben, und zwar nicht schrittweise bis 2016, wie es die Linke will, oder bis 2019, wie es die SPD wohl beabsichtigt, sondern in einem Schritt und möglichst schnell.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleiches Rentenrecht für alle heißt aber auch, dass es in Zukunft keine Aufwertung der Ostentgeltpunkte mehr gibt. Wer im Osten 3 000 Euro verdient, erwirbt dann denselben Rentenanspruch wie jemand, der im Westen 3 000 Euro verdient. Das halten wir für gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maria Michalk (CDU/CSU): Das ist für viele eine Verschlechterung! Das muss man wissen!)

Der Einwand, dass die Löhne im Durchschnitt im Osten geringer sind, zieht meines Erachtens nicht mehr. Wenn man sich die Zahlen des Tarifarchivs des WSI anschaut das ist gewerkschaftsnah, wie man weiß , dann stellt man fest, dass das Tarifniveau im Osten mittlerweile bei 96,6 Prozent des Tarifniveaus im Westen liegt. In vielen Tarifverträgen ist mittlerweile eine gleiche Bezahlung in Ost und West vereinbart. Das ist also in großen Teilen gar nicht mehr das Problem. Wenn man sich die Ursachen genauer anschaut, warum der Durchschnitt geringer ist dabei hilft die Tabelle, die in der Antwort auf die Große Anfrage enthalten ist , dann sieht man, dass das unter anderem daran liegt, dass es im Westen mehr Reiche gibt, was das Niveau im Westen erhöht. Das ist kein Grund für Handlungsbedarf. Auf der anderen Seite gibt es einen größeren Niedriglohnbereich in Ostdeutschland. Das ist richtig. Aber einen Niedriglohnbereich gibt es auch im Westen. Wer dort 1 000 Euro verdient, sollte denselben Rentenanspruch erwerben. Ich weiß nicht, warum jemand, der in Frankfurt am Main 1 000 Euro verdient, einen geringeren Rentenanspruch erwerben soll als jemand, der in Ostdeutschland lebt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was man tun muss, ist, an die Ursachen heranzugehen. Wir brauchen endlich einen flächendeckenden einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn in Ost und West.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Wir brauchen darüber hinaus mehr branchenspezifische Mindestlöhne. Ein Grund für die geringeren Löhne im Osten ist, dass sich die Arbeitgeber vom Acker machen. Die Tarifflucht muss beendet werden,

(Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Und die Gewerkschaften? Was machen die, Herr Strengmann-Kuhn?)

zum Beispiel dadurch, dass man es erleichtert, Tarifabschlüsse für allgemeinverbindlich zu erklären, und durch andere Maßnahmen. Es ist ein Fehler, dass es immer noch Tarifverträge gibt, in denen Ost und West unterschiedlich behandelt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Auch da wäre ein Aufruf der Politik an die Gewerkschaften und die Arbeitgeber notwendig. Man sollte auf gleiche Abschlüsse in Ost und West dringen, trotz der Tarifautonomie.
Eine wichtige Frage ist: Was ist mit den Rentnerinnen und Rentnern, die jetzt Rente beziehen? Wir sind der Meinung, dass es weder eine Abschaffung der Aufwertung für die Vergangenheit geben sollte noch einen Aufschlag, wie ihn die Linke fordert. Ein solcher Aufschlag würde nämlich neue Ungerechtigkeiten verursachen, und das Ganze würde 6 Milliarden Euro kosten 6 Milliarden Euro, die unseres Erachtens besser und sozialer verwendet werden könnten, zum Beispiel für eine Garantierente, die gezielt im unteren Einkommensbereich stützt. Das ist etwas anderes als das, was die Linken fordern, die auch den Besserverdienenden zusätzlich etwas geben wollen. Wir wollen gezielt im unteren Einkommensbereich für bessere Renten in Ost und West sorgen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit bin ich bei dem zentralen Problem im Osten, nämlich der drohenden Altersarmutswelle. Hier zeigt die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD und auch auf unsere im Sommer gestellte Anfrage zur Altersarmut, dass Altersarmut im Osten zwar noch geringer ist als im Westen, die Betonung liegt aber auf „noch“. Die Entwicklung sieht so aus, dass sich der Anstieg der Altersarmut im Osten jetzt schon beschleunigt. Bald ist der Zeitpunkt erreicht vielleicht ist er jetzt schon gekommen; die Zahlen sind ja von 2009/2010 , dass die Altersarmut im Osten größer als die im Westen ist. Die Zahl der von Altersarmut Betroffenen im Osten wird massiv ansteigen, weil immer mehr Menschen in Rente gehen, die lange Arbeitslosigkeitskarrieren hinter sich haben.

Ich möchte noch etwas zur Zuschussrente sagen, weil das ganz wichtig ist und dabei auch ostdeutsche Aspekte eine Rolle spielen. Der Grundgedanke der Zuschussrente ist gar nicht so schlecht es gibt durchaus Ähnlichkeiten mit der grünen Garantierente : Ein Mindestniveau für alle, die lange eingezahlt haben, zu schaffen, ist sicherlich richtig, und die Integration in die gesetzliche Rentenversicherung ist ebenfalls richtig. Da darf man durchaus sagen: Der Grundgedanke ist richtig.

Es gibt in einem weiteren Punkt eine Übereinstimmung mit der Bundesregierung; ich meine die Rente nach Mindesteinkommen. Dazu hat sich die Regierung kritisch geäußert. Das sehen wir genauso. Die Rente nach Mindesteinkommen, wie sie die SPD vorschlägt und die Linke bis vor kurzem vorgeschlagen hat, ist nicht tauglich. Sie ist nicht zielgenau, nicht effektiv, weil eine Aufstockung im Wesentlichen unterhalb des Existenzminimums stattfindet. Sie ist völlig intransparent. Weil sie nicht zielgenau ist, ist sie auch noch relativ teuer – bei schwachen Wirkungen. Diese „Rente nach Murks“ gehört in die Mottenkiste. Da ist sogar die Zuschussrente von von der Leyen besser.

Bei der Zuschussrente ist zwar der Grundgedanke richtig, aber es ist eine ganz schwache Kopie der grünen Garantierente. Ich will das in der verbleibenden Zeit beispielhaft an drei Punkten erläutern:

Erstens. Die Hürde von 45 Versicherungsjahren ist viel zu hoch. Damit erreicht man keinen Menschen, der von Altersarmut bedroht ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der von Ihnen vorgenommenen Aufteilung in 35 Jahre und 45 Jahre Beitragszahlung sagen Sie: Kindererziehung ist gut; Bildung und Langzeitarbeitslosigkeit sind schlecht. – Bei der Arbeitslosigkeit unterteilen Sie in gute Arbeitslosigkeit und schlechte Arbeitslosigkeit. Das ist eine weitere Stigmatisierung der Langzeitarbeitslosen und bedeutet eine Spaltung der Gesellschaft. Insbesondere die Menschen im Osten werden nicht verstehen, dass sie diese Zuschussrente wegen Langzeitarbeitslosigkeit möglicherweise nicht erhalten. Da muss dringend nachgebessert werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Ein weiterer Punkt, der im Rentendialog eine wichtige Rolle gespielt hat, ist, dass die Zuschussrente das Äquivalenzprinzip aufhebt. Es wäre wichtig, dafür zu sorgen, dass jemand, der mehr Beiträge zahlt, insgesamt eine höhere Rente bekommt. Man kann sich an Vorbildern im Ausland orientieren, etwa an der Garantierente in Schweden, man kann aber auch nach Deutschland selber schauen: Bei Hartz IV gibt es mit dem Erwerbstätigenfreibetrag eine ähnliche Lösung. Derartiges könnte man bei der Zuschussrente bei der grünen Garantierente ist es bereits mit enthalten berücksichtigen.

Drittens. Insbesondere für den Osten ist wichtig, dass eine Neuregelung auch für die jetzigen Rentnerinnen und Rentner gilt und nicht erst für die zukünftigen. Es gilt, einen Zusammenhang zu dem Renten-Überleitungsgesetz zu sehen. Für uns ist die Garantierente ein Mittel, um zumindest den Ärmsten im Osten zu helfen. Wir sagen: Wir können nicht in jedem Einzelfall Ungerechtigkeiten abbauen. Aber uns ist wichtig, dass diejenigen, die eine geringe Rente haben, durch die grüne Garantierente geschützt werden.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Strengmann-Kuhn.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir Grünen werden nicht nachlassen und werden weiter Druck machen für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West und für einen besseren Schutz vor Altersarmut, der in Ostdeutschland besonders wichtig ist.
Ich hoffe, dass Sie von den Koalitionsfraktionen und der Regierung unsere Vorschläge mit in die nächsten Wochen nehmen, noch einmal darüber nachdenken und vielleicht im nächsten Jahr aktiv werden. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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