Pressespiegel: WSK zu den Rentenplänen der Bundesregierung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/plaene-von-arbeitsministerin-ursula-von-der-leyen-selbstaendige-muessen-kuenftig-fuer-die-rente-vorsorgen-1.1314255
Darin: Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hält die Pläne für „unausgegoren“. Diese schüfen „ein neues Zweiklassenrentensystem für Selbständige“. Besser gestellte Selbständige könnten sich privat absichern. Diejenigen mit einem hohen Erwerbsminderungsrisiko gingen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die höheren Kosten müsse dafür die Gemeinschaft der Versicherten tragen.
http://www.fr-online.de/politik/altersvorsorge-fuer-selbststaendige-die-pflichtversicherung-kommt,1472596,11939468.html
Darin: Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte die Versicherung Selbstständiger sinnvoll, die Regierungspläne aber problematisch. Absehbar sei, dass Ärmere sich gesetzlich versicherten und Wohlhabende privat. „Dadurch wird es für die gesetzliche Kasse deutlich teurer werden.“ Ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag sei unsozial. Denkbar sei auch, dass Leyens Pläne das gesetzliche Rentenniveau drückten, das sich am Durchschnittseinkommen der Versicherten orientiert
http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/fuer-fruehrentner-soll-sich-arbeit-mehr-lohnen-1.2760997
Darin: Der Rentenexperte der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, bezeichnet die Zuschuss-Rente als „maximalen Murks“. Er kritisiert, dass höchstens 850 Euro, teilweise auch weniger gezahlt würde. Zudem sieht er eine Gerechtigkeitslücke: „Wer durchgängig wenig verdient hat, wird begünstigt. Menschen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sind im Nachteil.“
Wirtschaftswoche: http://mobil.wiwo.de/ticker/6352388
Darin: Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn bemängelte eine „soziale Schieflage“ bei den Hinzuverdienstgrenzen. Der DGB sprach von einem „Feigenblatt verfehlter Rentenpolitik“, die Linksfraktion von „Rentenmurks“.
Der Westen: http://mobil.derwesten.de/dw/politik/arbeitsministerin-will-selbststaendige-zu-altersvorsorge-verpflichten-id6481232.html?service=mobile
Darin: Der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, nannte die Versicherung Selbstständiger sinnvoll, die Regierungspläne aber problematisch. Absehbar sei, dass Ärmere sich gesetzlich versicherten, Wohlhabende dagegen bei privaten Anbietern. „Dadurch wird es für die gesetzliche Kasse deutlich teurer werden“, sagte Strengmann-Kuhn. Ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag sei zudem unsozial.
Und der dpa-Artikel:
Darin: Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn bemängelte eine «soziale Schieflage» bei den Hinzuverdienstgrenzen.
Meldung vom 2012-03-20 15:28:00 Eingangszeit: 2012-03-20 15:28:53 Ressort: 1 Prio: 3 (Zusammenfassung 1530) Rentenkonzept fast fertig – mehr Hinzuverdienst für Frührentner (Mit Bildern und Grafik Nr. 16413)
Frührentner sollen deutlich mehr Geld ohne Abzüge hinzuverdienen dürfen – und Niedrigverdiener später ihre Rente auf bis zu 850 Euro aufgestockt bekommen. Und die Riester-Rente soll unangetastet bleiben.
Berlin (dpa) – Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihr Rentenpaket zur Verhinderung von Altersarmut noch einmal aufgeschnürt und neu gepackt. Davon könnten vom nächsten Jahr an Arbeitnehmer profitieren, die vorzeitig Altersrente beziehen, aber weiter arbeiten möchten. Wer viele Jahre zu Niedriglöhnen gearbeitet hat, soll die Niedrigrente künftig bis maximal 850 Euro aufgestockt bekommen. Wichtigste Neuerung: Eine Riester-Rente oder Betriebsrente soll entgegen bisheriger Pläne damit nicht verrechnet werden.
Dies sind die Eckpunkte des geänderten Konzepts, das von der Leyen an diesem Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geben will. Vorbehalte wurden aber noch aus den Reihen der FDP laut: Die Finanzierung der Zuschussrente sei noch nicht endgültig geklärt, hieß es. Deswegen lag am Dienstag auch noch kein Gesetzentwurf vor.
Wer vor Erreichen seiner Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf derzeit nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen – was darüber liegt, wird mit dem Altersgeld verrechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen unterm Strich so viel zu verdienen wie bis dahin mit dem Gehalt allein.
Laut «Süddeutscher Zeitung» (Dienstag) steht fest, dass für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein soll. Ursprünglich war vorgesehen, den Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit heranzuziehen. Von der neuen Kombirente profitieren dem Bericht zufolge aber nur Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher ist dies nur Schwerbehinderten möglich, deren gesetzliches Rentenalter derzeit schrittweise von 60 auf 62 angehoben wird.
Nach dpa-Informationen ist davon auszugehen, dass zum Start 50 000 Niedrigverdiener die Zuschussrente erhalten. Bis zum Jahr 2030 soll ihre Zahl auf etwa 1,4 Millionen steigen – deutlich mehr als zunächst geplant. Geringverdiener erhalten die Rente aufgestockt, wenn sie 40 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind und 30 Beschäftigungsjahre vorweisen können. Von 2019 an müssen mindestens fünf Jahre Einzahlung in einen Riester-Vertrag hinzukommen. Die Kosten der Zuschussrente sind anfangs mit 90 Millionen Euro kalkuliert, für 2030 mit rund 3,4 Milliarden Euro – finanziert durch einen Mix aus Steuer- und Beitragsmitteln.
Kritik an dem überarbeiteten Konzept kam von den Grünen, vom DGB und vom Sozialverband VdK. Es sei unzureichend für eine wirksame Bekämpfung der Altersarmut. Die Hürden für die Zuschussrente seien noch immer zu hoch, viele Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Erwerbsgeminderte gingen damit leer aus. Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn bemängelte eine «soziale Schieflage» bei den Hinzuverdienstgrenzen. Der DGB sprach von einem «Feigenblatt verfehlter Rentenpolitik».
Von der Leyen wollte das Rentenpaket gegen Altersarmut schon im vergangenen Dezember vorlegen, konnte den Zeitplan aber nicht einhalten. Die Neuregelungen sollen Anfang 2013 in Kraft treten. Zu dem Paket gehört auch, dass die Deckelung der Rehakosten aufgehoben wird und Erwerbsminderungsrenten langfristig aufgestockt werden.
Für den Rentenexperten der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), wird es mit der Kombirente attraktiver, die Arbeitszeit vor dem gesetzlichen Rentenalter zu reduzieren und den Verdienstausfall über die Teilrente auszugleichen. Werde dann der Rentenabschlag für vorzeitigen Rentenbezug noch durch Tarifvertrag vom Arbeitgeber übernommen, sei dies ein gutes Modell für den flexiblen Übergang in die Rente mit 67, sagte er der dpa.
am 30. November 2012 um 14:47
Ich habe hier auch noch eine sehr interessante News zum Thema Rentenversicherungsbericht gefunden. Insbesondere die grafische Darstellung zu der Erwerbstätigenquote von 60 bis 64 Jährigen ist hier interessant ( http://www.rente.com/rentenversicherung-ratgeber/rentenversicherungsbericht-2012 )
Da fragt man sich doch wirklich, wie es funktionieren soll bis 67 zu arbeiten, wenn nur 44 Prozent der Menschen zwischen 60 und 64 in 2011 erwerbstätig waren?!