Bewertung Zuschussrente/ Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Gepostet am Dienstag, den 10. April 2012 um 13:00 in Altersarmut,Alterssicherung,Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Stand: 26.4.2012

Bewertung Zuschussrente/ Rentenpaket des  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Der Regierungsdialog Rente ist beendet, das Ergebnis ernüchternd. Klar ist: Altersarmut soll nicht ernsthaft bekämpft werden. Nur sehr wenige Menschen werden überhaupt in den Genuss einer „Zuschuss-Rente“ kommen können. Wie so oft baut die Ministerin eine hübsche Fassade vor ein Gebäude, dessen Fundamente nicht einmal richtig gelegt sind.

Inhalt:

Bundesministerin von der Leyen hat ein Rentenpaket vorgelegt, welches folgende Punkte umfasst:

  1. Zuschussrente
  2. verbesserte Erwerbsminderungsrente
  3. Kombirente
  4. Reha-Budget
  5. Obligatorische Altersvorsorge Selbständiger
  6. Verbraucherfreundliches Riestern
  7. Ermöglichung von zusätzlichen freiwilligen Beiträgen der Arbeitgeber an die RV

1.       Zuschuss-Rente:

Die „Zuschuss-Rente“ ist das Kernprojekt des Rentenpakets von der Leyens. Demnach soll eine begrenzte Personengruppe mit niedrigen Rentenansprüchen unter ganz bestimmten Bedingungen einen Einkommenszuschuss erhalten. Die Zuschussrente wird dabei als eine Bruttorente verstanden. Somit müssen von den Rentenleistungen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern bezahlt werden

Ab dem Jahre 2013 soll es für NeurentnerInnen eine Aufstockung geringer durchschnittlicher Entgeltpunkte geben, wenn sie:

  1. mindestens 40 Versicherungsjahre (ab 2023: 45 Versicherungsjahre), davon
  2. mindestens 30 Versicherungsjahre (ab 2023: 35 Versicherungsjahre) aus Pflichtbeitragsjahren für Erwerbstätigkeit sowie -Beitrags- und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und Pflege zurückgelegt haben.
  3. Ab 2019 müssen sie zudem nachweisen, dass sie mindestens fünf Jahre privat oder betrieblich vorgesorgt haben. Wer in Zukunft in den Genuss einer Zuschuss-Rente kommen will, muss man also spätestens zum 1. Januar 2014 einen Riester-Vertrag abschließen oder ab diesem Zeitpunkt betrieblich vorsorgen.

Nur jene Versicherten, die diese Bedingungen erfüllen, können überhaupt eine Zuschuss-Rente erhalten. Für Zeiten bis zum Jahre 1992 soll die „Rente nach Mindesteinkommen“ verlängert werden: Die persönlichen Entgeltpunkte werden bis zu bis zu einer Obergrenze von 0,75 Entgeltpunkten verdoppelt. Für Zeiten ab dem Jahre 1992 werden die Entgeltpunkte bis zu einer Obergrenze von 1 Entgeltpunkt verdoppelt. Wenn maximal 31 Entgeltpunkte (derzeit ca. 850 €) erreicht sind, soll keine Aufstockung mehr vorgenommen werden.

 

Entgeltpunkte aus Erwerb 0,3 0,5 0,7
Aufstockung bis 1992 0,6 0,75 0,75
Aufstockung ab 1992 0,6 1,0 1,0

Für die Zuschuss-Rente soll die persönliche Bedürftigkeit geprüft werden, d.h., dass sämtliche eigenen Einkommen sowie die Einkommen des Partners bzw. der Partnerin voll angerechnet werden sollen. Davon ausgenommen sollen lediglich Einkommen aus Riester-Verträgen werden.

Kosten/Finanzierung:

In dem nun vorgelegten Vorschlag soll die Zuschussrente überwiegend beitragsfinanziert sein. Steuerzuschüsse soll es nur aufgrund der Ersparnis bei den Ausgaben der Grundsicherung geben. Zudem ist ein Rentenzuschuss aus Steuermitteln vorgesehen, der zunächst 16% der Ausgaben der Zuschussrente beträgt. Dieser Anteil soll auf 50% der Ausgaben steigen. Die Kosten der Zuschussrente werden von 90 Millionen Euro im Startjahr 2013 auf 3,39 Milliarden im Jahr 2030 steigen. Die Gesamtkosten für das Rentenpaket sollen 2030 bei 4,3 Milliarden Euro liegen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Versicherung der Selbständigen sind nicht gegengerechnet, was u.a. auch daran liegt, dass der Referentenentwurf die Vorschläge dazu noch nicht enthält und den Selbständigen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich auch privat abzusichern.

Bewertung:

Insgesamt ist der neue Vorschlag zur Zuschussrente als weiterhin unzureichend zu bewerten. Nach wie vor belohnt dieses Modell nur einige wenige ausgewählte Gruppen und geht an den jetzigen RenterInnen und den Personen die von Altersarmut am Stärksten gefährdet sind, komplett vorbei. Bei dem derzeitigen Konzept der Zuschussrente handelt es sich nicht um eine eigenständige Sicherung, ein Mindestniveau wird nicht garantiert und ist sie als intransparent und bürokratisch anzusehen. Darüber hinaus weist dieses Rentenpaket auch erhebliche Gerechtigkeitslücken auf, da Menschen, die mehr Beiträge gezahlt haben am Ende eine geringere Rente erhalten. Der Fakt, dass hier das Äquivalenzprinzip einfach ausgehebelt und wenig Schutz vor Altersarmut geboten wird, unterstreicht, dass das Zuschussrenten-Modell wenig zielgenau gestaltet wurde.

Statt einer Mindestrente will die Bundesministerin nun eine Höchstgrenze einführen, die auf maximal 850 € aufgestockt werden kann. Mit der Zuschussrente wird also kein Mindestniveau – nicht einmal für die Gruppe, die die oben genannten Bedingungen alle erfüllt – in der Rentenversicherung eingeführt. Es ist abzusehen, dass viele RentnerInnen dieses Höchstniveau von 850 € nicht erreichen und dadurch eine zweite Einkommensprüfung durch die Grundsicherungsämter bzw. eine dritte beim Wohngeld durchgeführt werden muss.

Da die Zuschussrente erst nach einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung gewährt wird, fällt der Rentenversicherung somit die Aufgabe eines zweiten Sozialamtes zu. Für die Rentenversicherungen bedeutet dies einen administrativen Mehraufwand, wodurch weitere Verwaltungskosten generiert werden. Insbesondere die Anrechnung des Partnereinkommens ist in diesem Zusammenhang sehr bürokratie- und damit kostenaufwendig.

Die beabsichtigte Nichtanrechnung von Riester und Betriebsrenten bei der Zuschussrente stellt eine (ver)doppelte Privilegierung der privaten Altersvorsorge im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Während es bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge einen vorgelagerten Zuschuss bei Geringverdienenden gibt, kann die gesetzliche Rente Ähnliches nicht vorweisen. Zudem wird die gesetzliche Rente bei der Zuschussrente voll angerechnet wird, während die private Altersversorgung überhaupt nicht berücksichtigt wird. Demzufolge profitieren vor allem RentnerInnen, die einen möglichst hohen Einkommensanteil aus der geförderten privaten (und nicht der gesetzlichen) Rente beziehen. Kritisch ist zu bewerten ist auch, dass durch die Zuschussrente Anreize entstehen, sich einen Teil des Gehaltes auszahlen zu lassen, damit dieses Geld in einen Riestervertrag fließen kann und so das Einkommen künstlich niedrig gehalten wird.

Die Zuschussrente ist ungerecht, weil sie – wie bei der Rente nach Mindestengeltpunkten – wieder sogenannte Überholvorgänge etabliert. Die von der Regierung sonst hoch gehaltene Beitrags-Leistungsäquivalenz wird dadurch außer Kraft gesetzt. Sprich: Personen die über den gleichen Zeitraum, den gleichen Betrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten am Ende unterschiedliche Rentenleistungen. Demnach erhält man für gleiche Beiträge ungleiche Renten. Richtig wäre hingegen: Bei gleichen Beiträgen gleiche Renten zu beziehen.

Das wirkliche Ziel der Zuschussrente ist unklar. Armutsbekämpfung steht offensichtlich nicht im Vordergrund. Stattdessen scheint es um die Konstruktion einer Idealbiographie zu gehen und um den Ausgleich sehr spezieller Ungleichheiten. Gestützt werden sollen anscheinend RentnerInnen, die in ihrem Erwerbsleben kontinuierlich über ein niedriges Einkommen verfügten und entsprechend niedrige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, gleichzeitig aber Besitzer eines Riestervertrages sind und in diese Sparform kräftig eingezahlt haben. Solch ein Bild eines Rentners hat mit der Realität wenig zu tun und auch in Zukunft wird dieser Idealtypus eines Sparers nicht eintreten, da Geringverdiener meist nicht über die finanziellen Mittel verfügen auch noch privat für ihr Alter vorzusorgen.

Das BMAS sagt, dass die Zuschussrente auf Frauen ausgerichtet sei, die familienbedingt eine Auszeit von der Erwerbsarbeit nehmen mussten. Richtig ist jedoch, dass Frauen, die versucht haben Erwerbsarbeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren im Vergleich zu Frauen, die für die Kindererziehung eine längere Zeit aus der Erwerbsarbeit ausgestiegen sind, – bei gleich hohen Beitragszahlungen in die Rentenversicherung – benachteiligt werden. Insbesondere viele Frauen werden keine Zuschussrente erhalten, weil sie die Bedingungen nicht erfüllen. Die Anrechnung des Partnereinkommens führt dazu, dass viele Frauen einen geringeren oder gar keinen Zuschuss mehr bekommen. Schließlich wird es viele Frauen mit geringen Ansprüchen geben, die zwar einen Zuschuss bekommen, der aber unter der maximalen Aufstockung liegt.

Auch die Vorstellung der Zuschussrenten-Finanzierung weist Mängel auf. Hier wird mit Buchungstricks versucht zu verschleiern, dass die Zuschussrente fast komplett beitragsfinanziert ist. Gruppen wie die Beamten und Ärzte werden demnach – mal wieder – von den Kosten der Solidarität ausgenommen.

2. Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente sind zwei Maßnahmen geplant. Neben der Verlängerung der Zurechnungszeiten analog zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, soll nun auch die Art und Weise der Bewertung verändert werden. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens vor Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Künftig soll von der Rentenversicherung im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt werden ob die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen. Mindern sie die Ansprüche, sollen sie aus der Berechnung herausfallen.

Bewertung:

Beide Maßnahmen sind als sinnvoll zu erachten, greifen aber in ihren Ausprägungen zu kurz.

Die Zurechnungszeiten sind durchaus ein geeignetes Instrument um die Erwerbsminderungsrente zu verbessern. Zwei Jahre mehr Zurechnungszeiten bringen durchschnittlich ca. 45 Euro mehr Rente. Die Streckung der Verlängerung der Zurechnungszeiten bis 2031 nimmt dem Vorschlag aber seine Wirkung und ist nicht geeignet, Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Dies wäre aber gerade bei dieser Personengruppe dringend angezeigt, denn die Armutsrisikoquote von Menschen mit Erwerbsminderung liegt neusten Zahlen der Rentenversicherung zufolge bei 36,5 %.  Da ein Monat Zurechnungszeit die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt um ca. 2-3 Euro erhöht, würden betroffene Neurentnerinnen und -rentner im Jahr 2013 so gut wie keine Verbesserung erfahren. Unser Vorschlag für die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente sieht daher vor, die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wieder auf 63 Jahre zu senken und die Abschläge grundsätzlich einer Prüfung zu unterziehen.

Neben der Verbesserung der finanziellen Situation von Menschen mit Erwerbsminderung gibt es weiteren Reformbedarf im System Erwerbsminderungsrente. Die Schwierigkeiten der sozialmedizinischen Begutachtung; die Gefahr, dass die Erwerbsminderungsrente als arbeitsmarktpolitisches Ventil und als Mittel zur Frühverrentung genutzt wird, werden im Referentenentwurf völlig außer Acht gelassen. Wir veranstalten hierzu am 23. April 2012 ein öffentliches Fachgespräch, um mit Sachverständigen darüber zu diskutieren, wie die gesetzliche Rentenversicherung besser gegen Armut bei Erwerbsminderung schützen könnte.

3. Kombirente

Die Bundesregierung beabsichtigt die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen von RentnerInnen vor der Regelaltersgrenze (ab der Regelaltersgrenze ist ein Zuverdienst schon jetzt unbegrenzt möglich). Die Regelung gilt nur für diejenigen, für die ein vorgezogener Rentenbezug möglich ist, also für langjährig Versicherte ab 63 Jahren. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen zukünftig so begrenzt sein, dass Rente und Hinzuverdienst zusammen ein Einkommen in der Höhe des früheren Erwerbseinkommens nicht überschreiten. Für die Berechnung ist dabei das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich. Die jeweilige Höhe der vorgezogenen Altersrente soll auf der Basis des tatsächlich erzielten Hinzuverdienstes jährlich überprüft und ggf. neu ermitteln werden. Diese Regelung soll die bisherigen Teilrente-Regelungen ersetzen. Die Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente wird abgeschafft.

Bewertung:

Eine Verbesserung der Hinzuverdienstgrenzen ist grundsätzlich zu begrüßen, um fließende Übergänge zu ermöglichen. Statt die Teilrente abzuschaffen, hätte die Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen, ausgebaut werden müssen. Die Beschränkung auf langjährig Versicherte und auf Personen ab 63 Jahren ist zu restriktiv. Dadurch werden gerade diejenigen, die es am nötigsten hätten, von der Möglichkeit ausgenommen. Durch die einkommensbezogenen Hinzuverdienstmöglichkeiten eine soziale Schieflage, da diejenigen mit hohen Einkommen höher hinzuverdienen dürfen als jene mit niedrigen Einkommen.

Um fließende Übergänge in den Ruhestand zu schaffen, wollen wir die Möglichkeit schaffen, bereits ab 60 Jahren eine Teilrente zu beziehen. Die Einführung Die Verbesserung der Attraktivität der Teilrente ist wichtig für Menschen jenseits der Regelaltersgrenze um einen längeren Verbleib in Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Wir fordern eine Teilrente ab dem 60. Lebensjahr bei Verringerung der Arbeitszeit bei der die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt versichert sind und weiterhin Rentenansprüche aufbauen können. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sollen insbesondere für Geringverdienende verbessert werden.

4.       Reha-Deckel

Die Bundesregierung will es der Deutschen Rentenversicherung erlauben mehr Geld für Rehabilitation auszugeben.

Derzeit dürfen die Ausgaben für Reha nur mit der Entwicklung der Bruttolöhne steigen – völlig unabhängig vom Bedarf und völlig unabhängig von der steigenden Bedeutung, welche die Rehabilitation in einer älter werdenden Gesellschaft hat und haben müsste – insbesondere, wenn die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben werden soll.

Die Bundesregierung will eine „Demografie-Komponente“ einführen und auf diesem Weg das Reha-Budget steigern.

Faktisch soll das Budget erst ab dem Jahre 2017 steigen und in Anbetracht des Bedarfs in einer lächerlichen Größenordnung:

  2017 2020 2025 2030
Mehrausgaben Leistungen zur Teilhabe (in Mrd.) 0,1 0,2 0,1 -0,1

Es bleibt offen, wie die Bundesregierung zu ihrem „Demographie-Faktor“ gekommen ist und es bleibt auch offen, weshalb dieser erst im Jahre 2017 einsetzt.

Nach den vorliegenden Daten steigt die Zahl der Personen zwischen 50 und 65 Jahren von 2008 bis 2020 an, um danach wieder zu sinken.

Das BMAS verwies in der Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales am 28.3. 2012 auf den Bundesrechnungshof, demzufolge es insbesondere in der medizinischen Reha noch Einsparpotential gebe. Wo diese genau liegen könnten, wurde nicht benannt.

Demgegenüber kommt die Prognos AG in einer Studie, die sie im August 2011 vorgelegt hat, zu dem Schluss, dass die Ausgaben für Reha zwischen 2012 und 2025 um rund 4% steigen müssten.

Auch die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass der Etat für Reha 2017 um 300 Mio. € über dem Ansatz der Bundesregierung liegen müsste, wenn berücksichtigt würde, dass die Zahl der älteren Menschen gerade in den kommenden Jahren stark steigen wird. Die Deutsche Rentenversicherung geht nicht einmal davon aus, dass die Beiträge in bedeutendem Umfang steigen müssten, dass eine besser Reha immer von geringeren Ausgaben für Erwerbsminderungsrenten begleitet wird. Wir stimmen den Gewerkschaften zu: Die Bundesregierung betreibt Reha nach Kassenlage.

5. Selbstständige

Die Bundesregierung plant eine Versicherungspflicht für selbstständig Erwerbstätige. Diese ist Teil des Rentenpakets, kommt jedoch wegen noch nötiger Prüfungen erst später ins Gesetzgebungsverfahren.

Die Altersvorsorgepflicht ist künftig für alle Selbständigen obligatorisch. Dabei haben sie die Wahlfreiheit zwischen einer privaten oder gesetzlichen Altersvorsorge. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sollen nur jene Selbstständigen sein, die bereits in anderen Versorgungssystemen abgesichert sind und nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienen. Die Vorsorgeverpflichtung greift voll bei den Personen, die 30 Jahre und jünger sind. Für alle älteren Selbständigen sind Übergangsfristen geplant.
Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung oberhalb der Grundsicherung im Alter und bezieht die Absicherung gegen Erwerbsminderung mit ein. Diese Absicherung soll durch einen Einheitsbeitrag in Höhe von 350-400 Euro gewährleistet werden. Überwacht und durchgeführt werden soll das Ganze von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Bewertung:

Eine Versicherung Selbstständiger ist sinnvoll, die Regierungspläne aber problematisch:

  • Hiermit wird ein neues Zweiklassenrentensystem für Selbständige geschaffen, da absehbar ist, dass sich weniger gut verdienende Selbstständige und diejenigen mit einem hohen Erwerbsminderungsrisiko gesetzlich versichern, die besser Verdienenden privat. Die höheren Kosten dafür muss die Gemeinschaft der Versicherten tragen, wodurch es für die gesetzliche Kasse deutlich teurer werden wird.
  • da sich das Rentenniveau am Durchschnittseinkommen der Versicherten orientiert ist es darüber hinaus denkbar, dass die vorliegenden Pläne der Bundesregierung das gesetzliche Rentenniveau drücken, falls sich überwiegend Selbständige mit geringen Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern
  • Der vorgeschlagene einkommensunabhängige Einheitsbeitrag ist unsozial und für einen Großteil der Personengruppe, über die wir hier reden, nur schwer bis unmöglich zu realisieren.

 

Statt einer Versicherungspflicht plädieren wir dafür, auch die Selbstständigen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung mit einzubeziehen. Nicht zuletzt die Finanzkrise hat gezeigt, dass private Vorsorge nicht sicher ist. Es kann sein, dass Menschen privat vorsorgen und trotzdem keine ausreichende Absicherung im Alter haben. Außerdem kann auch das Erwerbsminderungsrisiko letztlich nur durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert werden.

Ein Kommentar zu "Bewertung Zuschussrente/ Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales"

  1. G sagte,

    am 20. August 2012 um 20:14

    Zu 5.: Ihre ersten beiden Punkte sind spekulativ. Der dritte Punkt ist ganz offensichtlich und unbedingt zu unterstützen.

    Ihrem Plädoyer widerspreche ich mit Nachdruck! Auf die RV-Pflicht für Selbständige sollte m.E. verzichtet werden. Attraktive Angebote auf freiwilliger Basis sollten gleichwohl angeboten werden.

    Neben Ihrer ähnlich klingenden Aussage gilt gleichermaßen: Es kann sein, dass Menschen gesetzlich vorsorgen und trotzdem keine ausreichende Absicherung im Alter haben. Durch die gesetzliche Versicherung ist also nichts gewonnen.

    Auch widerspreche ich der Hypothese, dass das Erwerbsminderungsrisiko nur gesetzlich abgesichert werden könne: Es gibt durchaus private BU-Versicherungen.

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