Rede zum Schutz betrieblicher Alterssicherung
Rede zum Antrag von CDU/CSU und FDP „Für eine Sicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland im Zusammenhang mit der Überprüfung des EU-Rahmens für die Vorsorgesysteme in den Mitgliedstaaten“- Drs 17/9394 –
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, ich bin ein bisschen überrascht über den Antrag. Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass wir uns weitgehend einig sind: Die betriebliche Alterssicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Wir alle wissen, was wir an der betrieblichen Alterssicherung in Deutschland haben.
Soweit ich weiß, laufen die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU noch, und es ist bisher unklar, wie die konkreten Folgen der Überlegungen der EU für Deutschland tatsächlich sind. Also warum eigentlich dieser Antrag? Wenn es darum geht, ein breites Votum des Bundestags zu bekommen, dann frage ich mich, warum Sie nicht auf uns zugekommen sind, damit wir einen gemeinsamen Antrag stellen. Das wäre ein noch stärkeres Signal gewesen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Koch (DIE LINKE))
Wenn es darum geht, zu zeigen, dass wir alle die betriebliche Alterssicherung wichtig finden, diese als notwendige und sinnvolle Säule der Alterssicherung schätzen und dass wir keine Schwächung der betrieblichen Alterssicherung wollen und ihr keine unverhältnismäßig neuen Lasten aufbürden wollen, hätte man sich schnell einigen können. Stattdessen gibt es jetzt einen schwarz-gelben Antrag, über den heute im Hauruckverfahren abgestimmt werden soll. Warum dieses Verfahren?
So, wie der Antrag jetzt ist, sind wir nicht ganz zufrieden. Wir müssen uns nämlich schon die Frage stellen: Wie wollen wir auf die Finanzkrise reagieren, und wie wollen wir erreichen, dass alle ‑ ich wiederhole: alle ‑ Produkte, die auf den Kapitalmärkten gehandelt werden, auf ihre Risiken sowohl für die Anlegerinnen und Anleger als auch, wie uns die Finanzkrise auch gezeigt hat, für die Allgemeinheit überprüft werden können? Die Finanzkrise, die noch lange nicht ausgestanden ist, hat deutlich gemacht, dass das Risiko von kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukten thematisiert werden muss. Ich finde, das gilt auch für die betriebliche Altersvorsorge. Sie ducken sich in diesem Antrag jedoch weg, als ob es nie eine Finanzkrise gegeben hätte.
Ich bin der Auffassung, dass sowohl aus finanzmarktpolitischer als auch aus sozialpolitischer Sicht ‑ das darf nicht vergessen werden ‑ eine risikoadäquate Betrachtung der Anlagen auch bei Betriebsrenten wichtig und richtig ist. Klar ist ‑ da sind wir uns völlig einig ‑, dass Solvency II nicht eins zu eins auf die Betriebsrenten angewendet werden kann und auch nicht angewendet werden soll. Aber auch bei den Betriebsrenten müssen wir die Frage stellen, wo das Kapital angelegt ist, wie sicher es ist und wie gut die Risiken abgesichert sind. Klar ist aber auch, dass die Besonderheiten bei den deutschen Betriebsrenten berücksichtigt werden müssen, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Wir alle wissen, dass die Betriebsrenten in Deutschland gut gesichert sind. Das soll auch so bleiben, und die betriebliche Altersvorsorge darf nicht durch unnötige und unsinnige Vorschriften überfordert werden. Für Verhandlungen mit dieser Stoßrichtung hat die Bundesregierung unsere Unterstützung. Wir Grünen bekennen uns ausdrücklich zu den Betriebsrenten. Wir sind jedoch auch der Auffassung, dass die Finanzkrise uns gelehrt hat, dass geprüft werden muss, ob alle Anlageformen und damit auch die Betriebsrenten risikoadäquat durch Eigenkapital gesichert sind. Das ist in Ihrem Antrag nicht enthalten. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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