Antrag: Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:35 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8579 vom 08. 02. 2012

Antrag

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, Agnes Krumwiede, Claudia Roth (Augsburg), Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Krista Sager, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die zum 1. August 2009 eingeführte und bis Sommer 2012 befristete Sonder- regelung, die kurz befristet Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung ab- sichern sollte, hat die Betroffenen nicht erreicht. Dies zeigt der dazu vorgelegte Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Zweiter Bericht über die Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte nach § 123 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III, 10. November 2011). Danach haben im vergangenen Jahr lediglich 242 Personen von der Regelung profitiert. Für die allermeisten der flexibel Beschäftigten bleibt es dabei: Sie zahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist für immer weniger Menschen Er- werbsrealität. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm die Zahl der abhängig Beschäftigten von 2009 auf 2010 um 322 000 zu. Davon waren 243 000 atypisch beschäftigt; das entspricht einem Anteil von 75 Prozent. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat zudem erhoben, dass nahezu die Hälfte aller neuen Jobs inzwischen befristet ist. Viele der davon Betroffenen haben nach wie vor – trotz der Sonderregelung – im Fall von Arbeitslosigkeit keinen Versicherungsschutz. Das bürokratische Ver- fahren, die Einführung von Verdienstobergrenzen und die überwiegende Berück- sichtigung von nur sehr kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen schließen weiterhin die meisten flexibel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug aus.

Insbesondere Künstler/-innen, Kreative und Kulturschaffende, aber auch andere Gruppen wie z. B. Nachwuchswissenschaftler/-innen und Journalisten/-innen sind wegen Kurzzeitengagements bzw. -beschäftigungen im Falle von Arbeits- losigkeit mangelhaft abgesichert. Dies ist weder gerecht noch weiter hinnehm- bar. Für all diejenigen, deren Erwerbsleben durch kurzfristige, unterbrochene und befristete Beschäftigung gekennzeichnet ist, muss es endlich eine faire Lösung geben. Ihre Beitragszahlungen müssen ihnen auch den Bezug von Arbeitslosengeld ermöglichen.

Der komplette Atrag als Download (PDF)

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