Kleine Anfrage: Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung
Drucksache 17/8662 vom 10. 02. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000 den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“ (Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.
Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung. Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt. „Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“ können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.
Eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2011 offenbarte, dass die Bundesregierung mit dem so genannten Lebensphasenmodell einen neuen Schwerpunkt in der Berichterstattung setzen will. Einzelne Sachverständige sahen bei einer Überbetonung dieses Modells die Gefahr der Individualisierung von Armut. Eine solche Perspektive könne den Blick auf die Ursachen der Armutsentwicklung in Deutschland verstellen.
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