Kleine Anfrage: Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Gepostet am Dienstag, den 8. Mai 2012 um 15:59 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9490 vom 30. 04. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Das Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt werden, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Budgets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnentwicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.

Mit dem Referentenentwurf des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes hat die Bundesregierung einen Vorschlag zur Anpassung des Budgets vorgelegt. Der Entwurf der Regierung für ein „demografiefestes Reha-Budget“ sieht für die Jahre zwischen 2017 und 2050 für jedes Jahr eine Demografiekomponente vor: einen Faktor, der zusätzlich zur voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung bei der Festsetzung der jährlichen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe gesondert zu berücksichtigen ist.

Eine erste Anhebung des Reha-Budgets über mögliche Steigerungen durch Veränderungen in der Bruttolohnentwicklung hinaus ergibt sich nach genanntem Referentenentwurf erst in fünf Jahren. Dem bereits heute erhöhten Rehabilitationsbedarf wird eine derart verzögerte Anhebung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht gerecht, ein deutlicher Anstieg der Erwerbsminderungsrenten wäre vorgezeichnet.

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