Antrag: Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Gepostet am Montag, den 14. Mai 2012 um 13:41 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9566 vom 09. 05. 2012

Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Harald Terpe, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler, Krista Sager, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP lösen mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit eine Neubestimmung des Leistungsgeschehens der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird weiter vertagt. Die geplanten Leistungsverbesserungen des PNG sind völlig unzureichend und folgen keinem erkennbaren Konzept. Weder werden ausreichende Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger noch zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege ergriffen. Eine verlässliche, nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung fehlt, sodass spätestens im Jahr 2015 erneut eine Finanzreform auf die Agenda gesetzt werden muss.

Erforderlich ist eine grundlegende Pflegereform, die eine wirkliche Neuausrichtung der pflegerischen Versorgung strukturell wie finanziell ermöglicht. Mit einem neuen Pflegebegriff muss das starre defizit- und rein somatisch orientierte Leistungsrecht der SPV neu geregelt werden. Die Versorgungsstrukturen sind konsequent nutzerorientiert auszugestalten, damit sie dem Recht der Menschen auf Selbstbestimmung und Teilhabe auch bei Pflegebedürftigkeit entsprechen. Notwendig sind ein konsequenter Ausbau ambulanter und quartiersbezogener Versorgungs- und Wohnangebote, unabhängige und zugehende Beratungsstrukturen, eine Entlastungsoffensive für pflegende Angehörige und ein Programm zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege.

Es gilt, Gerechtigkeitslücken in der Pflegeversicherung zu beheben. Mit der Zweiteilung in Soziale und Private Pflegeversicherung entziehen sich die wirtschaftlich leistungsstärksten und im Durchschnitt auch jüngeren und gesündesten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich. Die Soziale und Private Pflegeversicherung sollten zu einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung zusammengeführt werden. Nur sie bietet eine solide Basis zur Finanzierung der notwendigen Leistungsverbesserungen und der steigenden Belastungen im demografischen Wandel.

Zum vollständigen Antrag als PDF

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