Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:27 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/10094 vom 26. 06. 2012
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen Anträge und Ansprüche von jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zurückgewiesen hatte, soweit diese in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Arbeit verrichtet haben, zu der sie nicht unter Lebensgefahr und Gewaltanwendung gezwungen wurden, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ (ZRBG). Damit sollten Menschen, die in einem unter NS-Verwaltung stehenden Ghetto abhängig beschäftigt gewesen sind, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Hierzu sollte – bei Vorliegen der Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses – bei bis zum 30. Juni 2003 gestellten Anträgen eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Juli 1997 erfolgen (Artikel 1 § 3 Absatz 1 ZRBG).

In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

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