Rede vor dem Bundestag: Ghetto-Renten

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:25 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Verschiedenes

Das ZRBG wurde 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen, und so sollte der 20. Juni 2002 eigentlich ein guter Tag für ehemalige Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter sein. An diesem Tag, also vor fast genau zehn Jahren, hat das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto seine Gültigkeit erlangt. Rot-Grün wollte mit dem ZRBG eine Lücke in der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts schließen. Eine Lücke, die das Bundessozialgericht im Jahr 1997 aufzeigte, als es die in einem Ghetto ausgeübten Beschäftigungen als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannte. Es gewährt denjenigen Wiedergutmachung in Form von Rentenzahlungen, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und deren Beschäftigung „aus freiem Willensentschluss zustande gekommen ist“ und „gegen Entgelt ausgeübt wurde“.

Leider war die Umsetzung des Gesetzes in den letzten zehn Jahren nicht so, wie wir alle uns das vorgestellt haben. So hatten über 20 000 Betroffene zunächst gar keinen Anspruch, ihn dann zwar erhalten, aber nur rückwirkend ab 2005 und nicht, wie von der Politik versprochen, ab 1997. Als wir im Januar die letzte -Plenumsdebatte zu diesem Thema hatten, standen die Urteile des BSG kurz bevor. Nun müssen wir konstatieren, dass das BSG in seinen Urteilen vom 7./8. Februar 2012 die Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X und damit auch die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bestätigt hat. Das bedeutet, dass bei diesen Anträgen, die zwar rechtswidrig, aber trotzdem rechtswirksam abgewiesen wurden, Renten nur rückwirkend bis zum Jahr 2005 gezahlt werden müssen. Das führt einmal mehr dazu, dass dieses Gesetz nicht so wirkt, wie alle Beteiligten damals und wir alle heute hier es uns gewünscht haben. Das müssen wir als Gesetzgeber korrigieren, denn die Betroffenen erwarten zu Recht, dass wir unser politisches Versprechen halten. Das Heft des Handelns liegt bei uns!

Mit unserem Antrag schlagen wir zwei Lösungswege vor. Der erste ist innerhalb des Rentenrechts. Diese wäre die wünschenswerteste und auf den ersten Blick naheliegendste Option, ist allerdings nicht ganz einfach umzusetzen. Das „Problem“ ist, dass mit dem späteren -Beginn des Bezugs der Rente auch eine höhere Rente einhergeht, weil der sogenannte Zuschlagsfaktor berücksichtigt wird, der eigentlich dazu eingeführt wurde, ein späteres Renteneintrittsalter zu belohnen. Dieser erhöht die Rente um 6 Prozentpunkte pro Jahr späteren Rentenbezugs. Für die Ghettorenten bedeutet das, dass bei einem Rentenbezug ab 31. Dezember 2004 statt ab 1. Juli 1997 die Rente also um 45 Prozent höher ist – oder umgekehrt: Würden wir die Renten rückwirkend bereits ab 1. Juli 1997 zahlen, müsste die monatliche Rente um 45 Prozent verringert werden. Das wäre den Betroffenen nur schwer zu erklären. Obwohl auch hier Lösungen denkbar wären, die um eine Verringerung der Rente herumkommen, ist das möglicherweise aber nicht der beste Weg.

Deswegen schlagen wir zweitens als Alternative zu einer rentenrechtlichen Lösung eine Lösung durch eine einmalige Kapitalzahlung vor, durch die die Benachteiligung ausgeglichen wird. Zu beachten ist dabei, dass die Benachteiligung umso größer ist, je älter die Betroffenen sind. Für Personen, die 1997 gerade 65 Jahre waren, bewirkt der Zuschlagsfaktor, dass bei einem Beginn des Rentenbezugs ab 2005 die höhere Rente die kürzere Bezugsdauer bei durchschnittlicher Lebenserwartung ausgleicht. Das wäre bei Personen der Fall, die 1932 geboren, also als Kinder im Ghetto gearbeitet haben. Bei Älteren ist aber die Restlebenserwartung deutlich kürzer, sodass die höhere Rente den späteren Rentenbezug nicht ausgleicht. Der Weg über eine Einmalzahlung scheint mir persönlich die unbürokratischste und zielführendste Möglichkeit zu sein, den berechtigten Ansprüchen der Betroffenen gerecht zu werden. Sie könnte an die bereits bestehende Möglichkeit der finanziellen Anerkennungsleistung für die Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfen, die über das ZRBG in Verbindung mit den entsprechenden rentenrechtlichen Vorschriften hi-nausgeht, die es mit den Anerkennungsrichtlinien vom 1. Oktober 2007 und 20. Dezember 2011 ja bereits gibt.

Das ZRBG wurde 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen. In seiner praktischen Anwendung hat das Gesetz lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Das haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen erkannt. Und auch der Wille, hier zu einer befriedenden Lösung im Sinne der Betroffenen zu kommen, ist bei all diesen Fraktionen erkennbar. Nur: Eine Lösung gibt es immer noch nicht!

Es darf nicht sein, dass wir das Versprechen, das wir den Ghettoarbeiterinnen und -arbeitern gegeben haben, nicht erfüllen! Deswegen appelliere ich noch einmal eindringlich an die Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen: Denken Sie noch einmal nach und verweigern Sie sich einer Lösung nicht! Das Beste wäre, wenn wir gemeinsam mit allen Fraktionen eine Lösung als Gesetzgeber beschließen würden. Ich würde mir wünschen, dass 2012 das Jahr wird, in dem der Deutsche Bundestag einstimmig die notwendigen rechtlichen und politischen Schritte beschließt, um die berechtigten Ansprüche der Betroffenen nun endlich zu befriedigen. Wir haben dafür zwei Lösungswege aufgezeigt, sind aber für weitere Lösungen und Gespräche offen. Wir fordern Sie auf: Denken Sie noch einmal nach! Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

zp8497586rq