Antrag: Beitragssätze nachhaltig stabilisieren, Erwerbsminderungsrente verbessern, Reha-Budget angemessen ausgestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11010 vom 17. 10. 2012
Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beitragssätze nachhaltig stabilisieren, Erwerbsminderungsrente verbessern, Reha-Budget angemessen ausgestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 1. Januar 2013 den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 19 Prozent abzusenken. Nach den Prognosen aus dem Rentenversicherungsbericht 2011 würden die Beiträge im Jahr 2019 wieder auf 19,9 Prozent steigen (mittlere Lohn- und mittlere Beschäf- tigungsvariante). Bedingt durch die demografischen Veränderungen ist auch langfristig mit weiter steigenden Beiträgen zu rechnen. Für diesen absehbaren Beitragsanstieg sollte schon heute Vorsorge getroffen werden, um die Auswir- kungen für die Wirtschaft und auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszah- ler abzufedern. Zudem schafft eine konstante Entwicklung der Rentenbeiträge mehr Planungssicherheit. Das ist gerade angesichts des derzeit schwierigen kon- junkturellen Umfeldes und den ungewissen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Gleichzeitig steht die Rente auch auf der Leistungsseite vor großen Herausforderungen. Bei den beitragsfinanzierten Leistungen sind vor allem Verbesserungen bei Erwerbsminderung und Rehabilitation notwendig. Vor diesem Hintergrund ist eine Rentenbeitragssenkung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
ihren Gesetzentwurf zur Absenkung der Rentenbeiträge zurückzuziehen und statt dessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält:
1. Der Anpassungsmechanismus der Rentenbeiträge im § 158 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird so verändert, dass die Rentenversicherungsbeiträge in den nächsten Jahren konstant bleiben und statt dessen eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage gebildet werden kann.
2. Die entstehenden finanziellen Spielräume werden dazu verwendet, den Rentenbeitragssatz auch über 2020 hinaus und möglichst dauerhaft konstant un- ter 20 Prozent zu halten sowie neue Erwerbsminderungsrenten ab 2013 zu verbessern und das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht auszugestalten.
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