Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:12 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache vom 17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

A. Problem

Der arbeitsmarktpolitische Instrumentenkasten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) weist eine Leerstelle im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung auf. Die existierenden Instrumente des § 16 SGB II bieten den Jobcentern zwar diverse Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen, allerdings sind die Instrumente bei einer Vielzahl von ihnen wirkungslos. Ihnen bleibt daher der Zugang zum Arbeitsmarkt dauerhaft verwehrt. Infolgedessen droht ihnen ein Leben am Rande der Gesellschaft.

Das betrifft insbesondere Menschen, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage aufgrund vielfältiger Vermittlungshemmnisse mittelfristig keine Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung haben. Für sie existiert kein längerfristig angelegtes Angebot, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und neue Perspektiven jenseits des Arbeitslosengeld-II-Bezugs eröffnet. Um diese Lücke zu schließen, ist die Ergänzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II um einen Sozialen Arbeitsmarkt erforderlich. Mit einem ver- lässlich gestalteten Angebot wird überdies die bisherige programmatische Dis- kontinuität im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung beendet.

Die Zielgruppe für einen Sozialen Arbeitsmarkt wurde bislang von den arbeits- marktpolitischen Instrumenten nicht erreicht. Dies zeigen exemplarisch die Erfahrungen mit dem sogenannten Beschäftigungszuschuss, der mit verschlech- terten Förderbedingungen seit dem 1. April 2012 als „Förderung von Arbeits- verhältnissen“ (§ 16e SGB II) im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch verankert ist.

Die Arbeitgeber sind bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen verpflichtet, mindestens 25 v. H. des Arbeitsentgelts selbst aufzubringen. Dies stellt vielfach für Arbeitgeber ein unüberwindliches Hindernis zur Einstellung von Menschen mit besonders komplexen Problemlagen dar. Auch die Budgetierung des Instru- ments im Eingliederungstitel und der starr begrenzte Förderzeitraum verhin- dern, dass es in seiner jetzigen Ausgestaltung den arbeitsmarktfernsten Personen zugute kommt.

Auch Arbeitslose mit multiplen Problemlagen haben Potentiale, die durch ge- eignete Mittel gestärkt und ausgebaut werden können. An diese Potentiale kann angeknüpft werden, wenn eine Teilhabebasis geschaffen wird, von der aus neue Chancen entwickelt werden können. Gegenwärtig werden diese Potentiale jedoch nur unzureichend gefördert.

Gesetzentwurf Sozialer Arbeitsmarkt [PDF]

Sende einen Kommentar