Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:01 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10770 vom  25. 09. 2012

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Harald Ebner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Daniela Wagner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

A. Problem

In den letzten drei Jahren ist die Staatsverschuldung in Deutschland rapide um mehr als 400 Mrd. Euro auf insgesamt über 2 000 Mrd. Euro angestiegen. Der Bund musste Garantien im Umfang von über 150 Mrd. Euro zugunsten maro- der Banken bereitstellen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu kommen milliardenschwere Konjunkturpakete, die den Absturz der Wirtschaft gebremst haben. Bislang dauert die Krise unverändert an und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer.

B. Lösung

Diese einmalige Finanzierungslast soll von den Reichsten der Bevölkerung ge- tragen werden. Dazu erfolgt die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe analog zum Lastenausgleich. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass auch bei hohen persönlichen Kinder- und Betriebsfreibeträgen ein großes Aufkommen realisierbar ist. Die Abgabe ist so ausgestaltet, dass sie über mehrere Jahre und weitgehend aus den Vermögenserträgen gezahlt werden kann.

C. Alternativen

Weiteres Anwachsen der Staatsverschuldung.

D. Kosten

Ein Gutachten des DIW zeigt, dass eine Vermögensabgabe geringe direkte Er- hebungskosten von weniger als 1 Prozent des Aufkommens aufweist. Die Ver- waltungskosten betragen demnach etwa 0,2 Prozent des Aufkommens und die Befolgungskosten der Abgabenpflichtigen liegen bei 0,64 Prozent des Aufkommens.

Gesetzentwurf Vermögensabgabe [PDF]

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