Kleine Anfrage: Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:05 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10918 vom 01. 10. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, Stephan Kühn, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm

In Deutschland besteht ein nahezu flächendeckendes Netz von Verkehrsflug- häfen sowie militärischen Flugplätzen; weitere Standorte und Standorterweite- rungen wurden in den letzten Jahren diskutiert und entwickelt. Die Kapazität wird an bestehenden Flughäfen zudem ausgeweitet. Die Zahl der Fluggäste einschließlich der Transitpassagiere auf den 27 größten deutschen Flughäfen erhöhte sich im Jahr 2011 um 5,3 Prozent auf 176,3 Millionen. Auch die Menge der ein- beziehungsweise ausgeladenen Luftfracht einschließlich Durch- gangsverkehr nahm zu und zwar um 4,8 Prozent auf 4,5 Millionen Tonnen. Die Zahl der Flüge stieg um 3,7 Prozent. Die Zahl der Fluggäste und das Luft- frachtaufkommen erreichten damit jeweils neue Höchstwerte. Von 2000 bis 2011 ist das Flugpassagieraufkommen um 46,6 Prozent gewachsen, die Luft- frachtmenge sogar um 81,9 Prozent (Statistisches Bundesamt, „Gewerblicher Luftverkehr 2011 – Wachstum bei Passagierzahlen und Frachtaufkommen“). Die Zunahme des Flugverkehrs bedeutet auch eine zunehmende Belastung der Bevölkerung und der Umwelt durch Schadstoff- und Lärmemissionen. Eine Studie in der Umgebung des Flughafens Frankfurt am Main im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (Lärmbelästigung in Hessen 2006) ergab, dass sich 25 Prozent der Anwohner bei einem Tagesdauerschallpegel von 53 dB (A) außen hochgradig belästigt fühlten. In der Rechtsprechung wird dieser Schallpegel als Beginn einer erheblichen Belästigung angesehen. Das Gesetz zum Schutz gegen Flug- lärm aus dem Jahr 2007 legte die Grenzwerte jedoch auf 60 dB (A) für neue und 65 dB (A) für bestehende Flughäfen fest.

Die epidemiologische Forschung zu den Auswirkungen von Fluglärm hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Während früher eine nächtliche Gesundheitsgefährdung anhand von Aufwachreaktionen beurteilt wurde, wird zunehmend das mit dem Nachtlärm verbundene vermehrte Auftreten von Herz- Kreislauf-Erkrankungen in den Vordergrund gerückt. Viele neuere Studien lie- gen im Zusammenhang von Fluglärm und Hypertonie (Bluthochdruck), Belästigungen und Lernstörungen vor.

Anfrage Fluglärm [PDF]

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