Kleine Anfrage: Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11455 vom 09. 11. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Britta Haßelmann, Kai Gehring, Katja Dörner, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket
Wohl keine andere Sozialleistung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist so bürokratisch wie das Bildungs- und Teilhabepaket. Ein auf- wändiges Antragsverfahren mit einer Fülle von Arbeitshilfen, Anträgen, Zu- satzfragebögen, Nachweisen, Verträgen und Bescheiden führt zu einem eno men Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe belasten etliche Widersprüche und Verfahren außerdem die Sozialgerichte und frustrieren Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, Vereinen sowie Behörden gleichermaßen.
Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge stellt in seinen Zweiten Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teil- habe vom 25. September 2012 fest, dass Leistungsträger und Leistungserbrin- ger trotz eines Jahres Umsetzungserfahrung den hohen Verwaltungsaufwand beklagen. So würden insbesondere die Erbringung von Sachleistungen sowie die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die Umsetzung administrativ auf- wendig machen.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat am 1./2. Oktober 2012 gesetzliche Änderungsvorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für das Bildungs- und Teilhabepaket verabschiedet. Darin werden insbesondere die komplexen Gesetzesformulierungen als Ursache für den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand gesehen.
Auch wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets keine Regelungs- und Entscheidungskompetenz besitzt, bleibt sie doch bei der Sicherstellung des Existenzminimums in der Verantwortung. Dies gilt gleichermaßen für den Bundesgesetzgeber.
Nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bewirken die derzeit geltenden Regelungen, dass viele Kinder ihren verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Bildung und Teilhabe nicht bzw. nur unzureichend wahrnehmen können. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher unlängst einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung gestellt (Bundestagsdrucksache 17/8149).
Verwaltungsaufwand für das Bildungs- und Teilhabepaket [PDF]
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