Kleine Anfrage: Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12271 vom 04. 02. 2013
Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit
Eine wesentliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeit. Diese Aufgabe beinhaltet, dass die Vermittlung in Arbeit nachhaltig und dauerhaft erfolgt. Seit der Reform der Arbeitnehmer- überlassung im Jahre 2003 hat die Zahl der gemeldeten Stellen in der Leiharbeit und damit auch die Zahl der vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Leiharbeit deutlich zugenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat zudem zahlreiche regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen, um die Vermittlung in Leiharbeit zu erleichtern und zu intensivieren.
Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sieht jetzt allerdings „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der Arbeitsagentur mit Zeitarbeitsfirmen, die korrigiert werden müssten (DIE WELT, 12. Januar 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele offene Stellen waren in den Jahren 2006 bis 2012 jeweils gemeldet, und wie viel Prozent davon können jeweils der Leiharbeitsbranche zugeord- net werden (bitte nach Regionaldirektionen und bundesweit differenzieren)?
2. Wie viele Erwerbslose wurden jährlich in den Jahren 2006 bis 2012 von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt, und wie viele davon in die Leiharbeits- branche (bitte nach Rechtskreisen, Regionaldirektionen und bundesweit dif- ferenzieren)?
3. Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden jährlich in den Jahren 2006 bis 2012 von der Bundesagentur in welcher Form gefördert, und auf welche Summe beliefen sich die Kosten pro Jahr?
4. Wie hoch war die Verweildauer der in Leiharbeit vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich in den Jahren 2006 bis 2012?
5. Wie stellt sich die Verweildauer der in Leiharbeit vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Förderung im Vergleich zu in Leiharbeit vermittelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Fällen mit finanzieller Förderung dar?
6. Wie viele Leiharbeitskräfte erhielten jährlich in den Jahren 2006 bis 2012 ergänzendes Arbeitslosengeld II, und welche Summe wurde pro Jahr für diesen Personenkreis verausgabt?
7. Wie viele regionale und überregionale Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Leiharbeitsunternehmen gab es jährlich in den Jahren 2006 bis 2012?
8. Welche Ziele verfolgt die Bundesagentur für Arbeit mit den Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen, und wurden diese Ziele erreicht?
9. Welche Vorteile ergeben sich für die in Leiharbeit vermittelten Beschäftigten durch die Kooperationsvereinbarungen mit Leiharbeitsunternehmen, und wie können diese Vorteile nachgewiesen werden?
10. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren – trotz guter Konjunktur – Erwerbslose immer weniger direkt in Beschäftigungsverhältnisse außerhalb der Leiharbeit vermitteln konnte und der Umweg über die Leiharbeit an Bedeutung gewonnen hat?
11. Bewertet die Bundesregierung die Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit in Leiharbeit als nachhaltig und qualitativ gut?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
12. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit jetzt Maßnahmen ergreifen will, um sich bei der Vermittlung in Leiharbeit stärker „an Qualität und am nachhaltigen Kun- denwohl“ zu orientieren, wie dies auch in dem Papier des Hauptpersonal- ratschefs der Bundesagentur für Arbeit Eberhard Einsiedler gefordert wird (www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/121213_bundesagentur_analyse.pdf), und welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregie- rung in diesem Zusammenhang geplant?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für mehr Qualität und nachhaltigem Kundenwohl, und wie wird sie diese unterstützen?
Berlin, den 1. Februar 2013
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