Antrag: Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 17:35 in Parlamentarische Initiativen,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12394 vom 20. 02. 2013

Antrag
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, Beate Walter-Rosenheimer, Markus Kurth, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms, Birgitt Bender, Cornelia Behm, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Durch die geplante EU-Konzessionsrichtlinie droht die schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung auf indirektem Wege. So genannte Dienstleistungskonzessionen beispielsweise für die Trinkwasserversorgung sollen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Grundsätzlich können die Kommunen zwar weiterhin entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen. Kommunen, deren Wasserversorgung bereits teilweise oder vollständig privati- siert ist, müssen diese künftig europaweit ausschreiben. Auch die Bedingungen für nicht privatisierte kommunale Wasserversorgungsbetriebe und die interkommunale Zusammenarbeit werden mit der Richtlinie erheblich erschwert, so dass den Kommunen in vielen Fällen nur die Option bleibt, kostenintensive Ausgliederungen in kommunale Eigenbetriebe unter Verzicht auf Effizienzgewinne und Synergieeffekte vorzunehmen, wenn sie eine europaweite Ausschreibung vermeiden wollen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt den Beschluss der Christlich Demokra- tischen Union Deutschlands (CDU) auf ihrem 25. Parteitag vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover, in dem es heißt: „Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Dies betrifft z. B. Wasserver- und -entsorgung, Rettungs- und Gesundheits- dienstleistungen und soziale Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden sowohl aufgrund ihrer Art als auch ihres Umfangs zum großen Teil vor Ort und nicht grenzüberschreitend erbracht. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstver- waltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberali- sierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen“ (www.hannover 2012.cdu.de/sites/default/files/media/121205-sonstige-beschluesse.pdf, Beschluss C 86, S. 8, 9).

III. Der Deutsche Bundestag lehnt den von der EU Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zu den Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten In- house-Vergabe von Kommunen und zur interkommunalen Zusammenarbeit ab und fordert die Bundesregierung auf, „das Vorhaben zu stoppen bzw. weitreichende Bereichsausnahmen zu erwirken“ (ebd., S. 9).

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