Kleine Anfrage: Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12622 vom 01. 03. 2013
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 11. Januar 2013 ernannte eine Berliner Reinigungsfirma ihre Mitarbeiterinnen, die für die Sauberkeit der Kundentoiletten zu sorgen hatten, zu „Bewacherinnen“ der Trinkgeldteller, um den Mindestlohn im Gebäudereinigungsgewerbe zu umgehen. Die Firma zahlte den Frauen 4,50 Euro pro Stunde anstelle des Mindestlohns in Höhe von 8,82 Euro – mit dem Nebeneffekt, dass sich auch die Sozialbeiträge nahezu halbierten. Das kann nur als Lohndumping mit krimineller Energie bezeichnet werden. Solche Beispiele zeigen, dass die Festlegung von Mindestlöhnen alleine nicht ausreicht. Auch ihre effektive Kontrolle ist erforderlich. Diese ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Die zuständigen Kontrollbehörden müssen mit den notwendigen Personalmitteln und Ressourcen ausgestattet sein, um gegen kreatives Lohndumping vorgehen zu können. Denn unter Lohndumping leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen.