Antrag: Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 16:35 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12844 vom 20. 03. 2013

Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Agnes Brugger, Priska Hinz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sichern und Inklusion weltweit ermöglichen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Menschen mit Behinderungen kämpfen seit mehreren Jahrzehnten in vielen Ländern gegen Diskriminierung und für gleichberechtigte Teilhabe. Ein Ergebnis dieses Prozesses ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention), das in Deutschland am 26.03.2009 ratifiziert wurde. In der Konvention werden keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen formuliert. Vielmehr konkretisiert die Konvention für die verschiedenen Politikfelder, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte wahrnehmen können. Artikel 32 und 11 der Konvention formulieren den Anspruch und Auftrag an die Vertragsstaaten, ihre Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten.

Als völkerrechtlicher Vertrag setzt die Konvention ein deutliches Zeichen für eine menschenrechtsbasierte Behindertenpolitik. Das Fürsorgeprinzip, das die politische Diskussion nicht nur in Deutschland lange Jahre dominiert hat, gehört der Vergangenheit an. Überholt ist auch das Verständnis von Behinderung als medizinisch definierbare Eigenschaft. Entscheidend für den Grad der Teilhabe und das Ausmaß der Behinderung sind im Zusammenhang mit individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen vielmehr die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese umfassen unter anderem unzureichende, gesellschaftliche Akzeptanz der Vielfalt von Menschen, fehlende Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine unzugängliche Umwelt. Deshalb braucht es weit mehr als nur den Abbau von Barrieren. Es gilt unsere Umwelt von vornherein so zu gestalten, dass eine Teilhabe für alle Menschen möglich ist. Darüber hinaus muss die Gesellschaft für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.

Der vollständige Antrag als PDF

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