PM: Ghetto-Renten – traurig und beschämend

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 14:50 in Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Die Union hat heute im Ausschuss für Soziales erklärt, dass Sie bei den Ghetto-Renten nichts mehr unternehmen wird. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Es ist traurig und beschämend! Es leben heute noch knapp 20.000 Juden, deren Anträge auf eine so genannte „Ghetto-Rente“ zunächst rechtswidrig abgelehnt wurden. Dieser Fehler wurde zwar korrigiert, die rückwirkende Auszahlung aber nur bis 2005 gewährt. Es war der politische Wille des Gesetzgebers, diese Renten rückwirkend bis 1997 auszuzahlen. Die Menschen werden nun um ihre rückwirkende Rente bis 1997 gebracht, weil es die Merkel-Mehrheit verhindert. Das ist skandalös und unverantwortlich vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit. Der täglich kleiner werdende Empfängerkreis ist heute in hohem Alter und meist auf Pflege und Medikamente angewiesen, weshalb die rückwirkende Auszahlung der ihnen zustehenden Renten einen nicht unerheblichen Teil zur Verbesserung ihrer Lebensumstände beigetragen hätte. Wir werden deshalb morgen im Bundestag diese Debatte öffentlich führen und darüber abstimmen.

Hintergrund:

Mit dem einstimmigen Beschluss des Bundestages von 2002 wollten wir damals mit dem ZRBG (Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) den Überlebenden Rentenansprüche sichern. Das Gesetz sah vor, dass bei einem bis zum 30. Juni 2003 gestellten Rentenantrag Rentennachzahlungen ab Juli 1997 möglich sind. In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

Erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juni 2009, wonach die Kriterien „aus eigenem Willensentschluss“ und „Entgeltlichkeit“ – deutlich weiter als zuvor – den Bedingungen in den Ghettos angemessen auszulegen sind, haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung sämtliche bis dahin bestandskräftig abgelehnten Fälle erneut überprüft. Von 49.560 durch die Rentenversicherungsträger überprüften Fälle mit ZRBG-Bezug konnten 25.153 positiv beschieden werden. Von dieser Entscheidung sind etwa 22.000 noch lebende NS-Opfer betroffen. Diese Entscheidung widersprach seit jeher dem expliziten Willen des Gesetzgebers.

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