Kleine Anfrage: Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs

Gepostet am Dienstag, den 9. April 2013 um 18:06 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12937 vom 22. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Sven-Christian Kindler, Birgitt Bender, Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs

Derzeit wird viel über die Reform des Ehegattensplittings und des Systems der Familienleistungen vor allem des Systems aus Kinderfreibetrag und Kindergeld diskutiert. Viele der in der Wissenschaft zu findenden Vorschläge können mit beträchtlichen positiven oder negativen Aufkommensveränderungen der Einkommensteuer verbunden sein. Gefragt wird hier nach dieser Aufkommensund Haushaltswirkung, nicht nach einer rechtlichen Beurteilung der in der Literatur diskutierten Modelle. Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn das heutige System aus Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften gewährt würde?

2. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten vollständig aufgegeben würde und das bestehende Ehegattensplitting in eine reine Individualbesteuerung umgewandelt würde?

3. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten aufgegeben würde und das bestehende Ehegattensplitting in ein Realsplitting analog zum heutigen Realsplitting für Geschiedene umgewandelt würde?

4. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten aufgegeben würde und das bestehende Ehegattensplitting in ein Grundfreibetragsplitting umgewandelt würde, bei dem eine Übertragung von Einkommen auf den Partner mit geringerem zu versteuernden Einkommen nur solange erfolgt, bis dieser ein Einkommen erreicht, welches dem Grundfreibetrag entspricht?

5. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre insgesamt zu rechnen, wenn ein Familienvollsplitting eingeführt würde bei dem z. B. bei einem Paar mit zwei Kindern das Vierfache des Steuerbetrags festgesetzt wird, der sich aus einem Viertel des im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam zu versteuernden Einkommens ergibt (volles Kindergewicht)? Welche Aufkommenswirkung würde sich jeweils ergeben, wenn diese Form der Kinderberücksichtigung gewählt wird, nur wenn sie günstiger ist, als das aktuelle System aus Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting, Kinderfreibetrag und Kindergeld, und welche, wenn sie das bisherige System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag ersetzen würde? Welche Aufkommenswirkung würde sich ergeben, wenn das Familiensplitting auch Alleinerziehenden entsprechend gewährt werden würde?

6. Mit welchen Aufkommenswirkung wäre insgesamt zu rechnen, wenn ein Familienteilsplitting eingeführt würde, bei dem zu berücksichtigende Kinder mit dem Faktor 0,5 statt 1 angesetzt werden (hälftiges Kindergewicht) und eine Günstigerprüfung zwischen dieser Berücksichtigung des Kindes und einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags in aktueller Höhe stattfinden würde? Welche Aufkommenswirkung würde sich ergeben, wenn das Kindergeld in diesem Vorschlag entfällt und das Familiensplitting auch Alleinerziehenden entsprechend gewährt werden würde?

7. Mit welchen Aufkommenswirkung wäre insgesamt zu rechnen, wenn ein Familienteilsplitting eingeführt würde, bei dem zu berücksichtigende Kinder mit dem Faktor 0,5 statt 1 angesetzt werden und eine Günstigerprüfung zwischen dieser Berücksichtigung des Kindes, einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags in aktueller Höhe und einer Berücksichtigung des Kindergelds in aktueller Höhe stattfinden würde? Das Familiensplitting soll auch Alleinerziehenden entsprechend gewährt werden.

8. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre zu rechnen, wenn abweichend von den Fragen 5 bis 7 zusätzlich ein maximaler Vorteil des Familiensplittings von 6 000 bzw. 4 000 Euro je Kind eingeführt würde?

9. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Gewährung des heutigen Ehegattensplittings an das Vorhandensein von mind. einem zu berücksichtigten Kind als weiterem Tatbestandsmerkmal geknüpft würde und bei Ehen ohne Kinder lediglich a) ein Realsplitting wie in Frage 2 oder b) ein Grundfreibetragssplitting wie in Frage 4 gewährt würde?

10. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der 2002 eingeführt wurde, wieder abgeschafft würde?

11. Welche Modellannahmen und Berechnungen liegen den Aussagen des Bundesministers für Finanzen im Interview mit dem Deutschlandfunk vom 14. März 2013 (vgl. www.dradio.de/nachrichten/201303140700/5) zu Grunde, das Familiensplitting koste maximal 30 Mio. Euro pro Jahr? Welche Modellananahmen und Berechnungen liegen den in der Tageszeitung „DIE WELT“ genannten Kosten eines Familiensplittings von 1,5 bis 13 Mrd. Euro zugrunde (vgl. „Union setzt auf neue Art von Splitting“ in die Welt vom 13. März 2013)?

12. Welche weiteren Modelle werden derzeit vom Bundesministerium der Finanzen auf ihre Auswirkungen geprüft, und bis wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

13. Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn in die jeweiligen Regelungen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe wirkungsgleich aufgenommen wird?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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Ein Kommentar zu "Kleine Anfrage: Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs"

  1. Bär Bell sagte,

    am 29. April 2013 um 07:27

    Ich glaube langsam, es lohnt nicht mehr zu arbeiten … Meine monatliche Mehrbelastung (verheiratet, 1 Kind – Alleinverdiener, ca. 55.000 Brutto p.a.) würde ca. 200 Euro netto pro Monat betragen. Liebe Poluitiker in Berlin (Nein, für mich seid ihr längst keine Volksvertreter mehr): Wir haben uns bewußt dafür entschieden, dass meine Frau das Kind nach dem KiGa und nach der Schule Zuhause betreut. Wir haben kein Kind in die Welt gesetzt, damit dieses von 8:00 Uhr bis 17:00 durch „Fremde“ während der Aufbewahrung beaufsichtigt wird. Geht es euch noch gut ? Der Staat nimmt genug Geld ein, gebt es endlich sorgsam aus !!! Das muss jeder Haushalt jeden Monat so handhaben.