Antrag: Keine Mitfinanzierung exorbitanter Gehälter durch die Allgemeinheit – Steuerliche Abzugsfähigkeit eingrenzen

Gepostet am Montag, den 13. Mai 2013 um 15:57 in Parlamentarische Initiativen,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13239 vom 24. 04. 2013

Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Tobias Lindner, Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Susanne Kieckbusch, Oliver Krischer, Beate Walter- Rosenheimer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Keine Mitfinanzierung exorbitanter Gehälter durch die Allgemeinheit – Steuerliche Abzugsfähigkeit eingrenzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Unverhältnismäßig hohe und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen gepaart mit einem nur sehr geringen persönlichen Haftungsrisiko sind eine Ursache für die Wirtschafts- und Finanzkrisen der Vergangenheit. Damit können Vergütungssysteme Fehlanreize setzen, wenn kurzfristige Erfolge mit hohen Boni belohnt werden und Misserfolge auf die Allgemeinheit verlagert werden können. Diese Vergütungspraxis zielt leider nicht auf langfristige Erfolge. Gerade im Finanzsektor hat diese Haltung zu katastrophalen Ergebnissen geführt. Ziel muss es sein, langfristige Unternehmenserfolge zu verfolgen und zu belohnen. Nach dem Volksentscheid in der Schweiz scheint nun auch in Deutschland der richtige Zeitpunkt gekommen, um überhöhte Gehälter und Abfindungen zu begrenzen und diese am nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens zu orientieren.

Die Selbstverpflichtungen und bestehenden Regelungen zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen haben leider keine Verhaltensänderung bei Unternehmenslenkern und hoch bezahlten Investmentbankern ausgelöst. Vergütungen steigen weiter an. Gesetzliche Formulierungen – etwa zur „Üblichkeit“ – sind sehr unpräzise und damit dehnbar. Es ist deshalb überfällig, überhöhte Gehälter und Phantasieabfindungen wirksam zu begrenzen und am nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren.

Allein auf die Stärkung der Hauptversammlung zu setzen greift viel zu kurz. Vor allem würden von der Hauptversammlung genehmigte unverhältnismäßige Abfindungen und überhöhte Gehälter auch weiterhin von der Allgemeinheit der Steuerzahler mitfinanziert. Eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von überhöhten Abfindungen und Gehältern ist daher ein zusätzlicher wichtiger Schritt. Das bisherige Steuerrecht erlaubt, dass Gehälter und Abfindungen unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hier ist es die Aufgabe der Politik festzulegen, in welchem Ausmaß die Allgemeinheit Manager-Gehälter und -Abfindungen über die steuerliche Anrechnung mitfinanzieren muss.

Darüber hinaus müssen flexible Gehaltsbestandteile begrenzt und Anreizstrukturen so ausgerichtet werden, dass sie die nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens und nicht kurzfristige Aktienkursentwicklungen belohnen. Und Manager müssen persönlich haften, wenn sie für falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformationen verantwortlich sind.

Zum vollständigen Antrag [PDF]

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