Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentengesetzes (FRG)

Gepostet am Mittwoch, den 26. Juni 2013 um 16:42 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/14107 vom 25. 06. 2013

Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn , Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ingrid Hönlinger, Susanne Kieckbusch, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Dr. Tobias Lindner, Jerzy Montag, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentengesetzes (FRG)

A. Problem
Seit 1991 haben Menschen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion die Möglichkeit, nach Deutschland überzusiedeln. Es handelt sich um Menschen, die ihre Heimat verlassen, um dauerhaft in Deutschland zu leben. Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer, ÜbersiedlerInnen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler unterscheiden sich im Rentenrecht. ÜbersiedlerInnen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können Renten nach dem Fremdrentengesetz erhalten, d.h., in die Berechnung ihrer Renten werden auch Zeiten einbezogen, die in ihrem Herkunftsland zurückgelegt worden sind. Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die nicht dem sog. deutschen Sprach und Kulturkreis zugerechnet werden, sind von Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz ausgeschlossen. Sie sind ausgeschlossen, obwohl auch diese Zuwanderer und Zuwanderinnen in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind und durch Auswanderung ihre Rentenansprüche aus dem Herkunftsland verloren haben. Viele Betroffene sind deshalb auf Grundsicherung angewiesen, weil sie nicht mehr genügend Ansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen konnten und können.
B. Lösung
Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden rentenrechtlich Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gleichgestellt. Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern zurück gelegt haben, werden nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Die genauen Kosten werden im Gesetzgebungsverfahren zu ermitteln sein.

Zum Gesetzentwurf [PDF]

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Ein Kommentar zu "Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrentengesetzes (FRG)"

  1. Alex sagte,

    am 1. August 2013 um 12:24

    Guten Tag,

    sind hier auch die Abkömmlinge eines Spätaussiedlers nach § 15 Abs.2 BVFG betroffen?

    Danke im Voraus
    Gruss
    A.