Persönliche Erklärung zum Abschluss der Petition von Susanne Wiest zum Grundeinkommen

Gepostet am Donnerstag, den 27. Juni 2013 um 15:55 in Grundeinkommen

Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zu TOP 79, Sammelübersicht 611 zu Petitionen (Drucksache 17/13921)

von Arfst Wagner, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Monika Lazar, Hermann Ott, Lisa Paus, Thilo Hoppe, Agnieszka Brugger, Gerhard Schick, Beate Müller-Gemmeke, Ute Koczy, Dorothea Steiner

52.976 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten über den Jahreswechsel 2008/2009 innerhalb von sechs Wochen die Online-Petition der Greifswalderin Susanne Wiest. Unter dem Titel „Reformvorschläge in der Sozialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen“ forderte die Petentin: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das bedingungslose Grundeinkommen einzuführen.“

In meiner Partei Bündnis 90/ Die Grünen gibt es bisher keine einheitliche Meinung dazu. Wir wollen aber die Debatte um Grundsicherung und ein bedingungsloses Grundeinkommen weiter in die Gesellschaft hineintragen. Dabei ist uns ist wichtig, die grünen Leitbilder von Gerechtigkeit und emanzipativer Sozialpolitik mit der Bedeutung öffentlicher Institutionen und Finanzierbarkeit zu verbinden. Angesichts sich zuspitzender Wachstumsproblematik und der umfassenden Umstrukturierung der Wirtschaft durch Rationalisierungsprozesse benötigen wir auf Dauer eine Transformation des Sozialstaates.

Die Grünen halten deshalb die Einrichtung einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundene Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Grünes Ziel ist es, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und das individuelle Grundrecht auf soziale Teilhabe zu verwirklichen.

Diese Enquete kann aus meiner Sicht, die mit der Petition begonnene Debatte zum Grundeinkommen im Deutschen Bundestag fortsetzen. Den Abschluss der Petition im Sinne eines Endes der Debatte im Bundestag lehne ich ab.

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3 Kommentare zu "Persönliche Erklärung zum Abschluss der Petition von Susanne Wiest zum Grundeinkommen"

  1. olaf maibach sagte,

    am 28. Juni 2013 um 09:05

    OK, so funktioniert Demokratie – gewählt ist gewählt, da kann man nur sagen, selber Schuld Deutschland. Kann man ja korrigieren beim nächsten Mal, aber ich fürchte, das wird wieder nix. Eine Enquete-Kommission halte ich für ein gutes Zeichen, um ganz viele Leute aus der Politikverdrossenheit herauszuholen, damit wir nicht demnächst in eine Demokratieverdrossenheit kommen. Achtung – Extremismusgefahr!!!

  2. Andreas Bechtle sagte,

    am 28. Juni 2013 um 16:07

    Grund weshalb es überhaupt zu dieser unwürdigen Diskussion über das Ende einer Debatte,über eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen der 10-20 iger Jahre unseres Jahrhunderts kommen musste,ist doch die nicht fehlende Koordinationsfähigkeit der politischen Institutionen,sprich Parteien mit diesem Thema umzugehen.
    In der gesamten Republik gibt es Interessenverbände für die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens,die auf nichts anderes warten,als auf das relevante „Jetzt geht es Los „- Offenbar ist das Thema für die Parteien zu heiss,um es konsequent als Maxime zu kommunizieren,da es um Beamtenarbeitsplätze u.a. in der Steuerverwaltung geht,wie Götz Werner,nach seinem ,nicht unbedingt repräsetativ anzusehenden Vorschlag für die Einführung des Grundeinkommens nun bereits seit mehreren Jahrzehnten darlegt.- Im Gegensatz zu irgendwelchen Steuererhöhungsphantasien mancher Partein,sic !,die zum Vorteil einer begrenzten Anzahl von Bürgern sich auswirken würden und einen andern Prozentsatz eine Mehrbelastung einbringen würden,ist das bedingungslose Grundeinkommen ein Thema,was jeden einzelnen Bürger in gleicher Weise betrifft !

  3. Magnus Schlender sagte,

    am 29. Juni 2013 um 19:23

    Enquete kann, aber muss nicht effizient sein.Möglicherweise müsste Volksabstimmung – gar Volksgesetzgebung – erst Verfassungsrecht werden, um in Richtung BGE und sonstige sozialstaatliche Reformen wirksam und wirkmächtig Ziele auch zu erreichen.
    Allerdings ist es purer Dummglaube,, anzunehmen, das wir hier schon das nonplusultra aller Demokratie erreicht hätten. Trotz mancher kleiner Fortschritte leben wir zu großen Teilen immer noch vormundschaftlich. BGE und dazu passendes sozialpolitisches Maßnahmenumfeld sollte energisch eingeölt werden, was denn alles ARBEIT ssi, was sie bisher ist, was sie sein könnte im offensiven Humanum, wer eigentlich die Definitionshoheit darüber hat, warum mit Sturheit immer mehr Menschen behindert werden, selbsführend, sich neue Arbeitsafelder zu erschliessen…, und vieles mehr